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Fluglotsen dürfen streiken!! Urteil vom 22.07.04....
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Scip



Anmeldungsdatum: 09.05.2004
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: Do Jul 22, 2004 3:26 pm    Titel: Fluglotsen dürfen streiken!! Urteil vom 22.07.04.... Antworten mit Zitat

Deutsche Fluglotsen dürfen grundsätzlich streiken


Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass deutsche Fluglotsen grundsätzlich streiken dürfen. Das Gericht wies damit eine Beschwerde der Deutschen Flugsicherung (DFS) zurück.

Frankfurt/Main (22.07.2004, 16:01 Uhr) - DFS-Sprecher Ulrich Manz kündigte an, jetzt mit der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) Tarifverhandlungen aufzunehmen, um einen Arbeitskampf abzuwenden. Auch Gewerkschaftssprecher Marek Kluzniak sagte: «Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst.»
Der Streit hatte sich an der Frage entzündet, ob die Deutsche Flugsicherung die 2003 gegründete Gewerkschaft der Flugsicherung ähnlich wie die Gewerkschaft ver.di als Tarifpartner anerkennen muss. Die Flugsicherung hatte argumentiert, die GdF erfülle dazu nicht die formalen Voraussetzungen. So habe diese Gewerkschaft fast nur Mitglieder bei der Flugsicherung und sei damit nicht überbetrieblich organisiert. Außerdem dürften Fluglotsen nicht streiken, weil die Folgen für Dritte unverhältnismäßig hoch seien im Vergleich zu dem Schaden für den Arbeitgeber, der sich überwiegend durch Gebühren finanziert.

Der Vorsitzende Richter Rainer Bram erklärte in der Urteilsbegründung, er gehe davon aus, dass die Gewerkschaft sich der Folgen bewusst ist, wenn sie tatsächlich zu einem Arbeitskampf schreiten sollte. Die GdF wolle sich sicherlich nicht zur unbeliebtesten Gewerkschaft in Deutschland machen und 100 000 Arbeitnehmern den Urlaub verderben. Außerdem wies er auf den wirtschaftlichen Schaden eines Streiks hin. Dieser sei heute sicherlich zehn Mal höher als in den 70er Jahren. Damals hatten Fluglotsen einen Bummelstreik veranstaltet und einen Schaden von mehr als 300 Millionen Euro angerichtet.

Die GdF wolle bei den Tarifverhandlungen eine Lohnerhöhung von lediglich knapp einem Prozent durchsetzen, sagte GdF-Sprecher Kluzniak. In der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung wird aber befürchtet, dass ver.di und GdF bei künftigen Verhandlungen versuchen, sich in ihren Forderungen jeweils zu überbieten. In der Luftfahrtbranche gibt es bereits mit der Vereinigung Cockpit (Piloten) und der Flugbegleiter-Organisation UFO (Kabinenpersonal) zwei Spezialgewerkschaften.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung hat nach eigenen Angaben rund 2000 Mitglieder, davon 1600 bei der Flugsicherung. Rund 80 Prozent der Fluglotsen und Flugsicherungstechniker sind demnach bei der Gewerkschaft organisiert. Sie war entstanden, weil sich die Mitglieder von der heutigen Gewerkschaft ver.di nicht ausreichend vertreten sahen. Bei einer Urabstimmung im Mai hatten sich 95,9 Prozent für einen Streik ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber die Aufnahme von Tarifgesprächen verweigere. (tso/dpa)
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kleinestuberkel



Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 171
Wohnort: EDDK/EDDY

BeitragVerfasst am: Do Jul 22, 2004 5:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dazu würd ich sagen glückwunsch GdF
somit ist der erste schritt getan!
_________________
Es lebe die comprehensive Form!
Zitat : Wir merken alles, wir riechen Scheissdreck im dunkeln! :Zitat Ende
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Scip



Anmeldungsdatum: 09.05.2004
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: Fr Jul 23, 2004 11:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hierzu die Reaktion seitens der DFS zum Urteil....

Langen, 22. Juli 2004

Eilverfahren am Hessischen Landesarbeitsgericht:


Nur vorläufiger Rechtsschutz für Streikrecht der GdF

Das Hessische Landesarbeitsgericht ist in seiner Entscheidung vom 22. Juli nicht der Rechtsauffassung der DFS gefolgt. Das Gericht geht in dem Urteil davon aus, dass der GdF e.V. streiken darf. Da diese Entscheidung in einem Eilverfahren getroffen wurde, bietet sie allerdings lediglich vorläufigen Rechtsschutz.

Die DFS vertritt weiterhin die Meinung, dass es sich beim GdF e.V. nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handelt. Rechtssicherheit in dieser Frage könne erst ein rechtskräftiges Urteil im Hauptverfahren schaffen, in dem die Gewerkschaftsfähigkeit des GdF e.V. untersucht werde. Durch einen Streik vor einem Urteil könnten auf die Fluglotsen unabsehbare Schadenersatzforderungen zukommen, wie auch das Landesarbeitsgericht immer wieder hervorgehoben hatte.

Noch liegen die schriftlichen Gründe der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht vor. Die DFS geht aber davon aus, dass sie nach Vorliegen der Gründe Tarifgespräche mit dem GdF e.V. aufnehmen wird. Das geschieht nicht nur, um der vorläufigen Rechtsprechung zu genügen, sondern auch, um einen Arbeitskampf zu verhindern und Schaden vom Luftverkehr in und über Deutschland abzuwenden.


Gruß
Scip
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