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nilsduenweg
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: Fr Aug 29, 2008 1:11 pm Titel: An- bzw. Ummelden bei der Stadt Langen? |
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Neben meinem Ausbildungsvertrag wurden mir div. andere Unterlagen zugesandt. Unter anderem auch ein Anmeldeformular der Stadt Langen.
Im Anschreiben steht, dass ich auch dieses am Infotag mitzubringen habe. Bin ich verpflichtet mich bei der Stadt Langen anzumelden, wenn ich - ganz normal - im Gästehaus der DFS unterkommen möchte? Eigentlich will ich zumindest offiziell Rheinländer bleiben |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Fr Aug 29, 2008 3:16 pm Titel: |
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Du meldest in dem Fall einfach deinen Zweitwohnsitz in Langen an. D.h. du bleibst mit deinem Erstwohnsitz ganz normal im Rheinland gemeldet, bist auch dort wahlberechtigt etc.. |
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nilsduenweg
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: Fr Aug 29, 2008 3:58 pm Titel: |
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Zu welchem Zweck muss ich meinen Zweitwohnsitz in Langen melden? Muss ja einen Grund haben, oder? |
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floriflights
Anmeldungsdatum: 31.08.2007 Beiträge: 72 Wohnort: Menden
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Verfasst am: Fr Aug 29, 2008 6:25 pm Titel: |
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nilsduenweg hat folgendes geschrieben: | Zu welchem Zweck muss ich meinen Zweitwohnsitz in Langen melden? Muss ja einen Grund haben, oder? |
Das deutsche Gesetz!!! |
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nilsduenweg
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: Fr Aug 29, 2008 7:26 pm Titel: |
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Welches deutsche Gesetz? |
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floriflights
Anmeldungsdatum: 31.08.2007 Beiträge: 72 Wohnort: Menden
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Verfasst am: Fr Aug 29, 2008 7:30 pm Titel: |
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nilsduenweg hat folgendes geschrieben: | Welches deutsche Gesetz? |
Ich weiß doch nicht wie genau das Gesetz heißt, aber du bist verpflichtet wenn du in einer Stadt wohnst (und zweifelsohne tust du das, wenn du mind. 5 Tage die Woche an der Akademie bist) dich in dieser Stadt auch anzumelden. Dies kann ein Zweitwohnsitz sein, wenn du deinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Wohnsitz hast. Lebensmittelpunkt = dazu reicht es, wenn du mind. einmal pro Woche "nach Hause" fährst!
Wenn du die genauen Gesetze wissen willst, dann google doch mal. Mit den hier gegebenen Stichworten wirst du zu 100% fündig!
Gruß Björn |
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nilsduenweg
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: Mo Sep 08, 2008 5:27 pm Titel: |
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Lange Rede kurzer Sinn. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich dazu verpflichtet bin. Als ich bei der Bundeswehr war, habe ich meinen Lebensmittelpunkt auch woanders gehabt für einen ähnlich langen Zeitraum. Da musste ich auch keinen Zweitwohnsitz melden... Hm, sehr eigenartig... |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Mo Sep 08, 2008 9:05 pm Titel: |
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nilsduenweg hat folgendes geschrieben: | Lange Rede kurzer Sinn. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich dazu verpflichtet bin. |
Das Ganze nennt sich "Meldepflicht", in dem Fall §13 und §16 des Hessischen Meldegesetzes (HMG)
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/311-7-hmg/hmg.htm
Du musst deinen Zweitwohnsitz innerhalb einer Woche bei der Stadt Langen anmelden, daher hast du das Formular bereits vorab erhalten.
Ich verstehe auch nicht so ganz, was daran jetzt das Problem sein soll... |
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nilsduenweg
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: Mo Sep 08, 2008 9:14 pm Titel: |
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Gibt kein Problem. Aber man wird ja wohl noch skeptisch sein dürfen Möglich wäre doch auch, dass das Formular zur Anmeldung kulanterweise nur für diejenigen mitgeschickt wurde, die sich - zweifelsohne dummerweise - gegen den Heimbetrieb auf dem Campus entscheiden...
Also ich werd das gute Ding jetzt mal ausfüllen und dann iset fein. Aber ich denke mal - Meldepflicht hin oder her - ausser der DFS würde es weder jmd. auffallen, noch jmd. interessieren, dass ich meinen Zweitwohnsitz da anmelde... Das ist im Eigentlichen auch das, was mich stutzig gemacht hat. Warum sinnlos Formulare durch die Gegend jagen, wenns eh keinen juckt - aber wir leben nun mal in Deutschland: Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare |
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