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cirrus
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 3:42 pm Titel: Tiefer Überflug |
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Hi,
ich hab mich als Pilot hier eingeklinkt, weil ich aus Eurer Sicht gerne eine Frage beantwortet hätte. Sie betrifft den s.g. tiefen Überflug über einen Flugplatz. Die LuftVo schreibt klar und deutlich, dass die Sicherheitsmindesthöhe nur bei Start und Landung unterschritten werden darf. Andere Gründe zwecks Unterschreitung bedürfen eines Antrages bei und der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Wenn ein Pilot im Flug Euch als Zuständigen z.B. für eine CTR nach einem "low approach" fragt, (Was ja eigentlich nur ein tiefer AN- und kein ÜBERflug ist), genehmigt Ihr ihm dann die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für seinen Durchflug oder genehmigt Ihr ihm nur den Durchflug und die mögliche Unterschreitung geht "auf seine Kappe"?
Wenn Ihr eine Antwort darauf habt, wäre das schön und ich würde gleich die zweite Frage hinterher schieben:
Im unkontrollierten Laufraum, an unkontrollierten Flugplätzen hat der BFL oder die Luftaufsicht ja für die LUFT keine Weisungs- bzw. Genehmigungskompetenz. Darf dann ein Überflug unterhalb der Sicherheitsmindesthöhe über den Platz kraft eigener Entscheidung des Piloten durchgeführt werden, auch wenn keine Landung beabsichtigt ist? |
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Kilo
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 8 Wohnort: München
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Verfasst am: So Jan 25, 2009 10:52 am Titel: |
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Hallo,
im Sinne des Gesetzes sind "low-approach, touch and go " und " fullstop-landing" Landeanflüge, es darf also die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten werden.
Eine Genehmigung dazu ( zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ) ist aber weder von der Flugsicherung noch vom Beauftragten für Luftaufsicht oder Flugleiter notwendig, noch von der Landesbehörde.
Ich weiß, daß einige Landesluftfahrtbehörden das o.a. nicht gerne hören, aber erstens steht es so in den ICAO-Documents und zweitens ist es auch logisch, denn aus einem normalen Landeanflug kann logischerweise aus den verschiedensten Gründen ein Fehlanflug, verbunden mit "low-approach" oder "touch and go" werden - z.B. zu hohe Geschwindigkeit, schlechte Bremswirkung, zu starker Seitenwind oder schlicht und einfach Verschätzen -
Also beinhaltet ein "Landeanflug" auch "low-approach","touch and go" und "fullstop-landing"
Liebe Grüße aus München
KL |
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