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senso
Anmeldungsdatum: 13.03.2009 Beiträge: 189
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Verfasst am: Fr März 13, 2009 10:55 pm Titel: Frühstmöglicher Ausbildungsbeginn - Angaben bindend? |
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Schönen guten Abend liebe Community
Seit längerem beschäftigt mich eine Frage, die mit meiner geplanten Bewerbung bei der DFS zu tun hat. In dem Bewerbungschreiben soll man ja den von sich aus frühstmöglichen Ausbildungstermin angeben. Nun ist es bei mir so, dass ich Ende August für ein Jahr nach Neuseeland gehe, den Einstellungstest bei der DFS allerdings noch sehr gerne vorher machen würde. Für mich persönlich natürlich viel angenehmer, da ich mit einem Ausbildungsvertrag in der Tasche vorausplanen könnte und mich nicht von dem anderen Ende der Welt aus darum kümmern müsste, was nach meiner Rückkehr passiert.
Jetzt ergibt sich für mich daraus die Frage, wie bindend der angegebene frühstmögliche Ausbildungstermin in dem Bewerbungschreiben wirklich ist!? Kann ich guten Gewissens schreiben, dass ich im Sommer dort anfangen kann und nach dem Bestehen dann einfach für ein Jahr ins Ausland gehen? Immerhin ist das Bestehen ja 24 Monate gültig? Falls ich einen Termin nach Neuseeland angeben würde, müsste ich den Test höchstwahrscheinlich danach machen. Was soll/kann ich tun?
Viele Grüße, Senso |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Sa März 14, 2009 10:19 am Titel: |
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Hallo Senso,
ich würde dir dringend empfehlen, mal bei der DFS anzurufen, und das Problem zu schildern. (06103/707-5155)
Bewusst anzugeben, du stehst ab Sommer zur Verfügung, wenn du bereits weißt, dass das nicht stimmt, ist keine Frage des "guten Gewissens", sondern definitiv keine Art, sich seinem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber zu verhalten. |
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senso
Anmeldungsdatum: 13.03.2009 Beiträge: 189
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Verfasst am: Fr März 20, 2009 6:59 pm Titel: |
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Das werde ich natürlich vorher tun, allerdings würde ich auch gerne wissen, wie es mal abgesehen von einer Einigung aussieht? Steht der frühstmögliche Ausbildungsbeginn in dem Vorab-Vertrag nach der HU drin? Ist der Vertrag überhaupt eine Garantie, dass sie einen nehmen? Immerhin ist das Bestehen ja zwei Jahre gültig? Müssten sie einen also auch 23 Monate danach noch nehmen?
MfG senso |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Sa März 21, 2009 1:24 am Titel: |
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Daemia hat folgendes geschrieben: |
ich würde dir dringend empfehlen, mal bei der DFS anzurufen, und das Problem zu schildern. (06103/707-5155) |
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