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dg300elan
Anmeldungsdatum: 02.07.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: Do Jul 02, 2009 8:26 am Titel: Bewerbung abschicken trotz nicht gel. Wehrdienst? |
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Hallo Community,
ich habe meine Bewerbung für die DFS fertiggestellt und mich beschäftigt nun noch eine Frage bezgl. des Wehrdienstes:
Die DFS verlangt eine Bescheinigung über den abgeleisteten Wehrdienst oder Ausmusterung. Ich habe aber beides nicht, da ich ihn noch nicht geleistet habe und ihn auch wahrscheinlich in Zukunft nicht leisten muss, da die Bundeswehr davon Abstand nimmt, wenn man einen Ausbildungsvertrag oder ein Studium begonnen hat (Ich werde aufjedenfall ein Studium beginnen).
Nun, kann ich meine Bewerbung ohne Bescheinigung losschicken?
Danke für Eure Antworten! |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Do Jul 02, 2009 11:49 am Titel: |
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Für die Bewerbung ist es ok, allerdings muss bei Ausbildungsbeginn der Wehrdienst abgeleistet sein, oder eben eine Ausmusterungsbescheinigung vorliegen.
Die BW kann dich nämlich nach der Ausbildung sehr wohl noch einziehen, und wenn die Ausbildung der Grund für das Verschieben des Wehrdienstes war, sogar mit einer um einige Jahre verlängerter Frist... |
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LeNoRe Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 21.11.2007 Beiträge: 806 Wohnort: Langen
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Verfasst am: Do Jul 02, 2009 11:51 am Titel: |
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/edit
Daemia war schneller |
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bigfoot
Anmeldungsdatum: 02.07.2009 Beiträge: 20
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Verfasst am: Do Jul 02, 2009 8:03 pm Titel: |
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Ich schließe mich hier gleich mal an, geht auch nur noch um den Zivildienst.
Ich fang am 1.9. mitm Zivi an d.h. ich bin am 31. Mai 2010 fertig.
Danach würde ich (wenns alles klappt) gerne mit der Ausbildung beginnen.
D.h. ich bewerbe mich jetzt, gebe als frühst möglichen Ausbildungsbeginn den 1. Juni 2010 an und schick noch die Bescheinigung über meinen Zivildienst mit, richtig?
Danke.
MfG
Simon |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Do Jul 02, 2009 10:08 pm Titel: |
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exakt! |
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Beutni
Anmeldungsdatum: 18.01.2009 Beiträge: 69 Wohnort: EDDY
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Verfasst am: Fr Jul 03, 2009 12:16 am Titel: |
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Bei unserer HU vor 2 Wochen hat auch einer Vertrag bekommen der grad erst Abi gemacht hat und im Oktober noch zur BW muss, also bis nächsten Sommer. Ausbildungsbeginn, wie im Vertrag festgelegt, ist bei ihm Anfang August 2010. Beworben hat er sich so im Februar rum. Ihr seht, alles kein Problem |
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dg300elan
Anmeldungsdatum: 02.07.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: Fr Jul 03, 2009 7:51 am Titel: |
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Ich habe mit einem Herrn im KWEA gesprochen und ihn gefragt wie das denn aussähe. Er sagte mir, dass wenn man einen Ausbildungsvertrag hätte und "danach" direkt in ein Arbeitsverhältnis übergehen würde (sprich Arbeitsvertrag), so wie es bei der DFS ist, wird die BW Abstand von dem Einzugsbescheid nehmen, falls er dann wirklich noch kommen sollte, was in der Regel in dem Alter (ü21) aber auch nicht mehr passiert.
Sprich, dann könnte man in der Bewerbung schreiben, Ausbildungsbeginn "ab sofort" möglich oder?
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LeNoRe Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 21.11.2007 Beiträge: 806 Wohnort: Langen
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Verfasst am: Fr Jul 03, 2009 10:22 am Titel: |
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Wenn du denn ausgemusterst wurdest, ja. Einfach nur "Keine Sorge, wir ziehen sie einfach nicht" reicht da nicht. Dienen oder verweigern |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Fr Jul 03, 2009 2:39 pm Titel: |
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Du brauchst in jedem Fall schriftlich, dass du nicht mehr eingezogen wirst, sonst geht da nichts... |
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LeNoRe Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 21.11.2007 Beiträge: 806 Wohnort: Langen
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Verfasst am: Fr Jul 03, 2009 3:49 pm Titel: |
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Macht die BW das? |
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senso
Anmeldungsdatum: 13.03.2009 Beiträge: 189
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Verfasst am: Fr Jul 03, 2009 5:22 pm Titel: |
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Nee, das macht sie ohne physische/psychische Gründe natürlich nicht Es gilt entweder tauglich sein und dienen, untauglich sein oder zurückgestellt werden, was anderes gibts nicht.
Ich zitiere mal einen älteren Post von mir:
"Dass das mal vorkommen kann ist mir schon klar, allerdings wundere ich mich immer über Leute, die meinen vergessen worden zu sein, nur weil sie bis jetzt noch nicht eingezogen wurden. Man kann bis zum 23 Lebensjahr eingezogen werden, falls man wegen Ausbildung o.ä. zurückgestellt wurde sogar bis zum 25. Nur weil ich dann mit 21 noch nichts vom Bund gehört habe, heißt das noch lange nicht, dass ich "vergessen" worden bin. Also das wäre schon wirklich hoch gepokert. Abgesehen davon ändert das nichts an der Tatsache, dass du der DFS irgendwas vorlegen musst. Deswegen empfehle ich dir, wie Lenore, dich so früh mich möglich selbst bei der Bundeswehr zu melden!" |
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dg300elan
Anmeldungsdatum: 02.07.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: Sa Jul 04, 2009 12:56 pm Titel: |
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Zitat: | Es gilt entweder tauglich sein und dienen, untauglich sein oder zurückgestellt werden, was anderes gibts nicht. |
Wie sich aber in den letzten Monaten gezeigt hat, werden ein Großteil der Wehrpflichtigen nicht mehr eingezogen, obwohl tauglich und nicht zurückgestellt. Damit haben sich sogar vor einem Monat Gerichte befasst, wegen der Wehrgerechtigkeit.
...die DFS scheint dieses Problem aber sicher zu kennen. |
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LeNoRe Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 21.11.2007 Beiträge: 806 Wohnort: Langen
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Verfasst am: Sa Jul 04, 2009 1:20 pm Titel: |
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Der DFS ist das doch egal. Sie wollen den Ausmusterungsbescheid oder den geleistet Dienst. Kannst du das nicht vorweisen, kriegst keinen Ausbildungsvertrag. Da ist dann, wenn sich die BW nicht meldet, Eigeninitiative gefragt |
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senso
Anmeldungsdatum: 13.03.2009 Beiträge: 189
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Verfasst am: Sa Jul 04, 2009 2:04 pm Titel: |
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Lenore sagt es, niemand kann sich darauf verlassen "vergessen" zu werden! Falls man vorhat sich bei der DFS zu bewerben und noch nichts vom Bund gehört hat, sollte man also selbst einmal dort anrufen und nachfragen. Dass die Wehrpflicht irgendwann mal abgeschafft werden soll wird ja schon ewig diskutiert, bis es soweit ist, vergeht meiner Meinung nach aber noch eine ganze Weile. Übrigens gibt es auch Meldungen, laut denen man wieder mehr Leute einziehen will, siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,616107,00.html |
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dg300elan
Anmeldungsdatum: 02.07.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: Mo Jul 06, 2009 8:37 am Titel: |
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Sprich: Bewerbung und Einstellungstest kann man machen ohne Ausmusterungsbescheid oder gel. Dienst.
Ausbildung kann nur mit gel. Dienst oder Ausmusterung begonnen werden.
Freistellung gilt NICHT. |
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