Kris
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 1 Wohnort: Köln
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Verfasst am: Mo Mai 10, 2004 7:59 am Titel: Vertraulichkeit |
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und immer dran denken:
das hat jede/r bei Untersuchungsbeginn bestätigt, also keinen Ärger einhandeln
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Erklärung zur Vertraulichkeit der Eignungsuntersuchung beim DLR
Im Rahmen der gesamten psychologischen Auswahluntersuchung werden Tests, Fragen und Informationen offenbart, die nicht nur urheberrechtlich geschützt, sondern auch vertraulich zu behandeln sind. Diese Informationen (Tests, Fragen) werde ich daher nicht an Dritte weitergeben und z.B. auch nicht im Internet publizieren.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Fotografieren sowie jede Form der Aufzeichnung von Testfragen und Arbeitsabläufen strengstens untersagt ist.
Sollte ich gegen die vorgenannte Vertraulichkeitsverpflichtung verstoßen, bin ich mir darüber im Klaren, dass dieses Schadensersatzansprüche des DLR und strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen kann. Das DLR behält sich insoweit das Recht zur Inanspruchnahme auf Schadensersatz bzw. zur Strafanzeige vor.
Letztlich erkläre ich, dass ich den Test nur zum Zwecke der Untersuchung der Eignungsfeststellung für ein Berufsbild durchführe und nicht zum Zwecke der Weitergabe des erlangten Wissens.
In diesem Sinne, frohes posten |
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