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Ausbildungsvertrag und den Rest, den man noch bekommt ;) Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
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NilsRG23



Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Di Jun 15, 2010 8:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ja du hast hundert pro recht mit deiner rechnung wenn wir nach dem steuerrecht gehen würden. fürs kindergeld ist jedoch die arbeitsagentur zuständig und wenn du auf deren seite nachguckst siehst du dort die beispielrechnung für den fall, dass du 5 monate arbeitest und dort wird mit 5/12 der werbungskostenpauschale gerechnet. ich dachte auch erst da gilt das gleiche wie beim steuerrecht aber das ist leider ein irrglaube
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Mi Jun 16, 2010 9:09 am    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß nicht, wer dir das erzählt hat, aber es ist das gleiche rechenschema, lediglich die grenze ist etwas höher, nämlich bei 8004 euro. und weil du so auf der arbeitsagentur pochst, siehe hier ab seite 12, punkt 3.6: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
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NilsRG23



Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mi Jun 16, 2010 6:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

da du mir ja nicht glaubst, guck bitte hier unter pauschbeträge, da steht die korrekte rechnung im beispiel.


http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Werbungskosten.html
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Tänzerin
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2009
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Mi Jun 16, 2010 8:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

rolleyes
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NilsRG23



Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mi Jun 16, 2010 9:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

was is los mandy?
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Tänzerin
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2009
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Mi Jun 16, 2010 10:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab recht
nein, ich hab recht
nein ,ICH hab recht...

Ihr langweilt mich grins
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Do Jun 17, 2010 8:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

NilsRG23 hat folgendes geschrieben:
da du mir ja nicht glaubst, guck bitte hier unter pauschbeträge, da steht die korrekte rechnung im beispiel.


http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Werbungskosten.html


schönes beispiel, bloß steht da da nichts anderes als ich bisher gesagt habe zwinker das beispiel bezieht sich darauf, wenn kein anspruch auf kindergeld mehr besteht, weil du entweder über 18 bist oder dich nicht mehr in ausbildung befindest, was während der ausbildung allerdings nicht der fall ist. dann, und nur dann, wird die pauschale gekürzt. jetzt alles klar?
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NilsRG23



Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Do Jun 17, 2010 6:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das ist für mich aba jetzt genauso weil ich aus ner zeit komme ( zivi) wo mir kein kindergeld zusteht und in eine zeit gehe, wo mir kindergeld zusteht, soll heißen, für mich ist nur ein teil des jahres zu berechnen und für alle anderen die vom bund oder aus dem zivildienst kommen is das genauso nur zum teil zu berechnen
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Do Jun 17, 2010 6:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das hat nie jemand abgestritten zwinker aber bin froh, dass wir jetzt endlich nen konsens gefunden haben froehlich001
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NilsRG23



Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Do Jun 17, 2010 7:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

asoo dann ging dir das die ganze zeit um leute, die sowieso durchgehend kindergel bekommen haben?
naja ok dann basiert dieser ganze disput auf nem missverständnis grins
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