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Ausbildungsvertrag nach HU
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LaKrizz



Anmeldungsdatum: 05.12.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo Dez 05, 2011 11:03 pm    Titel: Ausbildungsvertrag nach HU Antworten mit Zitat

Servus Fluglotsen zwinker

mich würde interessieren, wie lange man nach dem Ausbildungsangebot durch die DFS(nach dem Gespräch bei der HU) die Möglichkeit hat den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben. Wird sofort nach dem Gespräch ein Vorvertrag abgeschlossen oder schon der eigentliche Ausbildungsvertrag?

Eine andere Frage ist noch, ob und wenn ja, wie hoch die Strafe ist, wenn man den Ausbildungsvertrag noch vor Beginn der Ausbildung aufkündigt. Zum Beispiel, weil man eine anderes Aufnahmeverfahren bestanden hat und dann diesen Berufsweg einschlägt.

Werden dann anteilig Kosten für das bisher durchlaufene Bewerbungsverfahren oder eine Vertragsstrafe fällig?

Grüße Steff
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Mul
FDB-Azubi


Anmeldungsdatum: 13.02.2010
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: Di Dez 06, 2011 9:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hey:)
Nach der HU unterschreibst du son kleines Blättchen, dass du -unter der Bedingung der medizinischen Tauglichkeit- einen Ausbildungsplatz bekommst, der richtige Ausbildungsvertrag wird dir ein paar Monate vor Ausbildungsbeginn zugeschickt -> bei den aktuellen Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz von mittlerweile 1nem Jahr also genug Zeit zu überlegen, ob du unterschreiben willst, oder net grins Wenn du nicht unterschreibst, brauchst du keine Strafe fürchten, du hast dich ja zu nichts verpflichtet. Ab Ausbildungsbeginn gibt es eine Probezeit von 3 Monaten während der beide Seiten ohne Angaben von Gründen Kündigen können, danach wirds teuer zwinker

Grüße
mul
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Trigger12



Anmeldungsdatum: 18.03.2011
Beiträge: 453

BeitragVerfasst am: Di Dez 06, 2011 11:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest wir wurden allerdings schriftlich drauf hingewiesen, dass wir (wenn wir ein Angebot bekommen und es ablehnen) die Kosten für das Medical teilweise selbst übernehmen müssten (knapp 400 €, die da auf einen zukämen). So weit die Forderung der DFS. Allerdings dürfte es nicht rechtens sein, einen Bewerber auf diese Art zu nötigen, einen Vertrag quasi zu unterschreiben ohne ihn komplett gelesen zu haben - wodurch sich die Forderung der DFS in Luft auflöst.
_________________
Musik!

Und lasst die Finger von Skytest. Echt jetzt.
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LaKrizz



Anmeldungsdatum: 05.12.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Dez 08, 2011 6:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten! Dann ist ja noch zeit zum kostenfreien Überlegen zwinker
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