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Krankenkasse
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Lisa



Anmeldungsdatum: 18.05.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: Di Jun 08, 2004 11:30 am    Titel: Krankenkasse Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage. Wie ist denn das mit Lohnfortzahlung bei Krankheit bei der DFS? Weil danach richtet sich ja der prozentsatz den man zahlen muss bei einer Krankenkasse. Ich meine wenn ich Lohnfortzahlung von der DFS hätte, könnte ich bei der krankenkasse den tarif ohne krankengeld nehmen, was dann halt günstiger ist. zwinker:

Bis bald, Lisa
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Tolstoi



Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Di Jun 08, 2004 12:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hier mal ein Auszug aus dem Manteltarifvertrag:


Bei durch Krankheit oder Unfall verursachter Arbeitsunfähigkeit erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Vergütung für die Dauer von 6 Wochen, sofern sie ihre Arbeitsunfähigkeit spätestens ab dem vierten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen haben...

Nach mindestens zwei Jahren Beschäftigungszeit erhalten vom Beginn der 7. Woche an

a.) krankenversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zuschuß zum Krankengeld.
Der Zuschuß wird so berechnet, daß die Mitarbeiter(Innen) unter Berücksichtigung des Krangeldes 100% der durchschnittlichen Gesamtbruttovergütung der letzten zwölf Monate erhalten. (Einmal-, Sonderzahlungen und Prämien werden nicht berücksichtigt)

b.) Mitarbeiter(Innen), die nicht krankenversicherungspflichtig sind und bei denen sich die DFS an den Aufwendungen für eine private Krankenversicherung oder freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt, eine Krankenzulage.

Die Krankenzulage beträgt 100% der Gesamtbruttovergütung abzüglich des Krankengeldes, das sie bekommen würden, wenn sie pflichtversichert wären.

Die Leistungen nach a.) und b.) werden bei einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit von mindestens

2 Jahren bis zum Ende der 09. Woche
3 Jahren bis zum Ende der 12. Woche
5 Jahren bis zum Ende der 15. Woche
8 Jahren bis zum Ende der 18. Woche
10 Jahren bis zum Ende der 26. Woche

jeweils seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit gewährt.


Das heisst also zusammengefasst, wenn Du privat versichert bist, und keine Zusatzversicherung für Krankentagegeld bei Deiner Privatversicherung abgeschlossen hast, bekommst Du nach 6 Wochen nur noch 25% der Gesamtbruttovergütung.

Es lohnt sich meiner Meinung nach also absolut nicht auf die Zusatzversicherung für Krankentagegeld zu verzichten.

P.S.: Dein Szenario trifft ja eh nur auf die Zeit als Privatversicherter hin. Dafür musst Du aber über einer bestimmten Einkommenhöhe sein. Und über dieser Einkommenshöhe sollte man eigentlich nicht mehr drauf angewiesen sein, ein paar Euro für die Versicherung zu sparen.
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Lisa



Anmeldungsdatum: 18.05.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: Di Jun 08, 2004 5:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Danke, jetzt bin ich schlauer! Weil irgendwas hatte ich da falsch im kopf, aber da ich ja nicht privat versichert bin, muss ich mir ja da keine gedanken machen.

Grüße, Lisa
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