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sewaseb
Anmeldungsdatum: 04.06.2015 Beiträge: 7 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: So Okt 04, 2015 9:56 pm Titel: Was passiert bei einem Fehler? |
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Hallo,
ich wollte mal fragen was passiert, wenn ein Fluglotse einen Fehler macht? Kann er dafür belangt werden und wenn ja wie?
Danke im Voraus !
Seb |
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stripless
Anmeldungsdatum: 02.02.2012 Beiträge: 67
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Verfasst am: Mo Okt 05, 2015 1:11 pm Titel: Re: Was passiert bei einem Fehler? |
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sewaseb hat folgendes geschrieben: | Hallo,
ich wollte mal fragen was passiert, wenn ein Fluglotse einen Fehler macht? Kann er dafür belangt werden und wenn ja wie?
Danke im Voraus !
Seb |
Das kommt auf die Konsequenzen an!
Bei einem Zusammenstoß á la Überlingen, wo eine unbestreitbare Mitschuld besteht, gibt es natürlich strafrechtliche Konsequenzen. (Es kam ja in Folge dieser Katastrophe nur deshalb zu keinem Prozeß gegen den Lotsen, da dieser wenige Monate nach dem Unglück vom Vater eines der getöteten Kinder erstochen worden war)
Wenn es "nur" zu einer Unterschreitung der Mindestabstände kommt, wird der Vorfall untersucht, und dann von der Aufsichtsbehörde über Konsequenzen wie Lizenzverlust, Nachschulung, Ermahnung, usw, entschieden. Dann hängt es auch davon ab, ob eine tatsächliche Zusammenstoßgefahr bestand oder nur die Mindestabstände unterschritten wurden. _________________ Advances in ATC are fast, I want to be a part! |
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LeNoRe Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 21.11.2007 Beiträge: 806 Wohnort: Langen
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Verfasst am: Mo Okt 05, 2015 7:21 pm Titel: |
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Das entscheidene ist erst mal, dass ein Vorsatz oder eine (grobe) Fahrlässigkeit vorgelegen haben muss.
Über Überlingen und die "unbestreitbare Mitschuld" des Lotsen kann man vortrefflich streiten. Am Ende war er das letzte Glied in einer Kette vieler fateler Fehlentscheidungen, die auch auf anderer Ebene getroffen worden sind.
Das alleinige Arbeiten zweier Sektoren war zwar auch an jenem Abend nicht erlaubt, aber über Jahre tolleriert, auch von direkten Führungskräften. Hat der dann betroffene Lotse als einziger eine unbestreitbare Schuld oder ist er nur ein einfaches Bauernopfer? Mal ganz abgesehen von den ganzen technischen Abschaltungen, die das ebenfalls hätten verhindern können. Aber das nur nebenbei.
Passiert einem Lotsen häufiger ein zu untersuchender Fehler, also z.B. eine Unterschreitung der Staffelung, muss geschaut werden, ob es generelles Problem ist oder ob es nur diesen einen Lotsen betrifft. Ist zweiteres der Fall, kann dieser zu Simulationstraining, Nachschulungen und Arbeiten unter Beobachtung verdonnert werden, was im schlimmsten Fall zum Entzug der Lizenz führt. Das kann auch nur eine Teillizenz sein, wenn sich rausstellt, das der Kollege mit einem bestimmten Sektor einfach überfordert ist (z.B. durch Alter) und die anderen Sektoren mit weniger Verkehr noch sicher arbeitet. Das sind individuelle Entscheidungen.
Es ist so, dass wir Lotsen sehr viel Eigenverantwortung tragen. Man kann uns nur sehr wenig in unsere Arbeit hineinreden, im Vergleich zu anderen Berufen. Damit einhergehend ergibt sich die Konsequenz, für diese Entscheidungen auch gerade stehen zu müssen.
Dass ein Lotse wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt wurde, ist mir nicht bekannt. Nur ein Fall einer Abmahnung, wobei auch dieser Fall wieder streitbar war (für den ein oder anderen). |
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sewaseb
Anmeldungsdatum: 04.06.2015 Beiträge: 7 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: Mo Okt 05, 2015 8:52 pm Titel: |
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten und einen
schönen Abend noch! |
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