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		| rtrtr 
 
 
 Anmeldungsdatum: 21.07.2012
 Beiträge: 102
 
 
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				|  Verfasst am: Fr Sep 21, 2012 10:26 pm    Titel: |   |  
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				| Das stimmt an sich schon. Allerdings ist die Stadt Langen lästigerweise sehr dahinter, die Leute zum Erstwohnsitz zu nötigen - was einen um die steuerliche Absetzbarkeit bringt. Andererseits ist das, was man mit Steuerklasse 1 an Steuern zahlt, sowieso vernachlässigbar. 3 € oder sowas im Monat. Damit dürften die Heimfahrten sowieso keine Rolle in der Steuererklärung spielen. |  |  
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		| Sebo Fluglotsen-Azubi
 
 
 Anmeldungsdatum: 07.12.2011
 Beiträge: 220
 
 
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				|  Verfasst am: Sa Sep 22, 2012 12:09 am    Titel: |   |  
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				| Naja es gibt ja einen Unterschied zwischen 1. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt! Ich kann gerne meine damalige Situation schildern.
 Ich habe an der Universität der Bundeswehr in Neubiberg studiert und wurde auch "genötigt" dort meinen 1. Wohnsitz zu melden. jedoch habe ich meinen 2. Wohnsitz in Freiburg gelassen.
 Bei meiner Steuererklärung habe ich mit belegen bewiesen das ich aktiv in einem Verein in freiburg war und meine damalige "Lebenspartnerin" auch dort wohnt. Und glaub mir wenn ich dir sage, dass Soldaten auch (so das vorurteil) in der Stadt Neubiberg sehr streng rangenommen worden sind! Mich hat aber auch meine Tante (die im Finanzamt arbeitet) darauf hingewiesen das es einen Unterschied zwischen 1. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt gibt.
 Aber mit der Begründung "da wohnen meine Freunde" klappt das sicherlich nicht, aber wenn man nicht auf die Nase gefallen ist dann kriegt man das auch hin!
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 VU: 07.11. - 08.11.2011 -->Positiv
 HU: 17.01. - 19.01.2012 -->Positiv
 Medical: 20.01.2012       -->Positiv
 Ausbildungsbeginn: 25.02.2013
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