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Sue
Anmeldungsdatum: 08.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: Sa Sep 08, 2007 4:15 pm Titel: Laserkorrektur |
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Hallo,
ist es richtig, dass man bei vorhandener Sehschwäche (trage Kontaktlinsen) 1 Jahr nach einer Laser-OP an der Hornhaut für den Beruf des Fluglotsen medizinisch tauglich ist?
Danke! |
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Daemia Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 1387
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Verfasst am: Sa Sep 08, 2007 6:07 pm Titel: |
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Richtig ist, dass man nach der OP mindestens 1 Jahr untauglich ist. Danach ist man aber nicht zwangsläufig wieder tauglich.
Es muss ein spezieller Ausschuss über die Tauglichkeit entscheiden, und man bekommt oft irgendwelche Auflagen, dass man danach häufiger zu Kontrolluntersuchungen muss.
Mit Kontaktlinsen kannst du aber ganz normal arbeiten, sofern du seine Sehschärfe damit auf 100 % korrigieren kannst. |
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Sue
Anmeldungsdatum: 08.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: Sa Sep 08, 2007 6:32 pm Titel: |
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Bei mir liegt jedoch das Problem vor, dass die Dioptrienzahlen beider Augen die Grenze von -5 überschreiten und ich daher eventuell eine OP in Erwägung ziehe.
Die genauen und aktuellen Dioptrienzahlen werde ich aber baldmöglichst mal bei einem Augenarzt erfragen. |
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Sue
Anmeldungsdatum: 08.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mo Sep 24, 2007 4:07 pm Titel: |
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Weiß von euch jemand, wo ich auf der Homepage des LBA die "Richtlinie für die Feststellung der medizinischen Tauglichkeit von Flugsicherungskontrollpersonal" finde?
Vielen Dank! |
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Tolstoi
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 58
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Verfasst am: Mo Sep 24, 2007 5:00 pm Titel: |
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Schau mal, ob Du hier fündig wirst. |
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MrTee
Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 36
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Verfasst am: Mi Sep 26, 2007 6:12 pm Titel: |
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diese Dokumente kenne ich alle zu genüge. Habe mich damals damit beschäftigt. da ich nun nahe der alten werte und definitiv unter den neuen liege ist alles ok.
Aber, muss man denn den Arzt, bei dem z.b. Sue, die laserkorrektur macht(ggf. mittlerweile gemacht hat?) angeben ?
Wenn man zB die lasik in der Türkei macht (ja, da würde ich sie auch nicht machen, aber stellt euch vor, jemand hat interesse am lotsenjob und kann es sich nicht anders leisten), muss man dann den arzt angeben ?
[anm: ich weiss, dass man sich nicht tauglich lasern kann, aber wer nahe an der grenze ist will sich vllt zurück auf null lasern ?]
Oder reicht es, wenn man den Befundbericht mitnimmt ? Den man ja nach so einer OP (sogar in der Türkei) bekommt ?
Oder kann das LBA (Die komission kommt ja zusammen, weil Lasik / Lasek / PRK ausnahmefälle sind) auch anfordern mit dem Arzt kontakt aufzunehmen ?
Eine solche person hätte ja dann schwierigkeiten lotse zu werden, auch wenn die "visual acuity" TOP ist, nur weils im ausland gemacht wurde. --> ungleiche behandlung, keine chancengleichheit.
manchmal spiele ich doch mit dem gedanken in Dland oder westlich zu lasern, allerdings bin ich dann 1 jahr gegroundet.
dennoch: muss der arzt erreichbar sein ? egal ob deutsch oder türkisch oder niederländisch oder was auch immer ? oder reicht der Befund/behandlungsbericht aus ?
*überlegt ob doch lasern läßt, vorher ist besser als während der karriere*. |
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