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Laserkorrektur
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Sue



Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Sa Sep 08, 2007 4:15 pm    Titel: Laserkorrektur Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es richtig, dass man bei vorhandener Sehschwäche (trage Kontaktlinsen) 1 Jahr nach einer Laser-OP an der Hornhaut für den Beruf des Fluglotsen medizinisch tauglich ist?

Danke!
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Sa Sep 08, 2007 6:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig ist, dass man nach der OP mindestens 1 Jahr untauglich ist. Danach ist man aber nicht zwangsläufig wieder tauglich. !
Es muss ein spezieller Ausschuss über die Tauglichkeit entscheiden, und man bekommt oft irgendwelche Auflagen, dass man danach häufiger zu Kontrolluntersuchungen muss.
Mit Kontaktlinsen kannst du aber ganz normal arbeiten, sofern du seine Sehschärfe damit auf 100 % korrigieren kannst.
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Sue



Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Sa Sep 08, 2007 6:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir liegt jedoch das Problem vor, dass die Dioptrienzahlen beider Augen die Grenze von -5 überschreiten und ich daher eventuell eine OP in Erwägung ziehe.
Die genauen und aktuellen Dioptrienzahlen werde ich aber baldmöglichst mal bei einem Augenarzt erfragen.
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Sue



Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo Sep 24, 2007 4:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß von euch jemand, wo ich auf der Homepage des LBA die "Richtlinie für die Feststellung der medizinischen Tauglichkeit von Flugsicherungskontrollpersonal" finde?

Vielen Dank!
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Tolstoi



Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Mo Sep 24, 2007 5:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal, ob Du hier fündig wirst.
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MrTee



Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: Mi Sep 26, 2007 6:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

diese Dokumente kenne ich alle zu genüge. Habe mich damals damit beschäftigt. da ich nun nahe der alten werte und definitiv unter den neuen liege ist alles ok.

Aber, muss man denn den Arzt, bei dem z.b. Sue, die laserkorrektur macht(ggf. mittlerweile gemacht hat?) angeben ?

Wenn man zB die lasik in der Türkei macht (ja, da würde ich sie auch nicht machen, aber stellt euch vor, jemand hat interesse am lotsenjob und kann es sich nicht anders leisten), muss man dann den arzt angeben ?

[anm: ich weiss, dass man sich nicht tauglich lasern kann, aber wer nahe an der grenze ist will sich vllt zurück auf null lasern ?]

Oder reicht es, wenn man den Befundbericht mitnimmt ? Den man ja nach so einer OP (sogar in der Türkei) bekommt ?


Oder kann das LBA (Die komission kommt ja zusammen, weil Lasik / Lasek / PRK ausnahmefälle sind) auch anfordern mit dem Arzt kontakt aufzunehmen ?

Eine solche person hätte ja dann schwierigkeiten lotse zu werden, auch wenn die "visual acuity" TOP ist, nur weils im ausland gemacht wurde. --> ungleiche behandlung, keine chancengleichheit.

manchmal spiele ich doch mit dem gedanken in Dland oder westlich zu lasern, allerdings bin ich dann 1 jahr gegroundet.

dennoch: muss der arzt erreichbar sein ? egal ob deutsch oder türkisch oder niederländisch oder was auch immer ? oder reicht der Befund/behandlungsbericht aus ?

*überlegt ob doch lasern läßt, vorher ist besser als während der karriere*.
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