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SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
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Biker_Bik



Anmeldungsdatum: 24.07.2009
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Fr Jul 24, 2009 6:10 pm    Titel: SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG Antworten mit Zitat

Hi,
ich habe die Einstellungstests erfolgreich absolviert und werde vorraussichtlich 2010 meinen Centerkurs beginnen (wobei ich das noch ändern möchte)...

Mich beschäftigt allerdings noch folgendes Thema:
Ich habe zwei eingestellte Ermittlungsverfahren in meiner Vergangenheit gehabt und hatte diese beim Fragebogen vor der HU auch angegeben.
Im Interview hatte ich nun Fragen zu den Verfahren erwartet und mich auch vorbereitet - diese blieben aber aus. Das hat mich zuerst natrülich gefreut weil ich mich in besserem Licht darstellen konnte allerdings habe ich nun Angst, dass das bei der Sicherheitsüberprüfung zum Problem werden könnte.

Kann mir jemand der diese shcon hinter sich hat sagen, wie viele die Überprüfung nicht bestehen und was er zu meinem Fall sagt?
Auf der einen Seite habe ich die Verfahren ja angegeben, also nichts verschwiegen, andereseits habe ich aber doch Angst, vor allem weil ich dann ja ein Jahr verloren hätte wenn ich nun doch während der Ausbildung rausfliege.

Ich spiele mit dem Gedanken bei der DFS anzurufen und darum zu bitten, meinen Fall jetzt schon zu prüfen - was sagt ihr dazu?

Besten Dank und liebe Grüße
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Fr Jul 24, 2009 6:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die betreffenden Vorfälle müssten ja wenn überhaupt in deinem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen...
Die Sicherheitsüberprüfung zielt in eine andere Richtung, dort geht es eher um Sicherheit im Sinne von Terror- oder Spionageabwehr - d.h. du wirst nach Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern etc. gefragt, Umzüge in den letzten Jahren etc., da du ja in einem Sicherheitsbereich arbeiten wirst.
Ich würde die Überprüfung einfach abwarten - beschleunigen wirst du dort vermutlich auch mit einem Anruf nichts.
Wenn du das Ganze aber in dem Fragebogen vor der HU ehrlich angegeben hast, musst du dir imho nicht so große Sorgen machen (ohne jetzt zu wissen, worum es in den Ermittlungsverfahren ging) thumbs up
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senso



Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: Fr Jul 24, 2009 6:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da brauchst du Dir gar keine Sorgen zu machen. Eingestellt heißt unschuldig. Das heißt entweder haben nichtmal die Beweise gelangt um dich dem Richter vorzuführen oder der Richter hat dich eindeutig für unschuldig gehalten (Ansonsten hätte es einen Freispruch und kein Eingestellt gegeben). In deinem Führungszeugnis steht das natürlich auch nicht drin, wäre ja noch schöner, wenn du unschuldig bist und dich das Verfahren trotzdem an deiner Zukunft hindert. Da kommen überhaupt nur etwas härtere bzw. zweit Delikte rein (siehe unten), denn der Richter möchte natürlich nicht einem jungen Menschen die Zukunft versaun, damit würde er auch genau das Gegenteil von dem bewirken, was er erreichen will. Der einzige dem diese Info vorliegt ist der Richter, falls du erneut vor ihm stehen solltest. Ein eingestelltes Verfahren sagt ja auch überhaupt nichts aus, theoretisch könnte jeder die Merkel wegen Todschlags anzeigen, würde dann halt auch eingestellt (höchstwahrscheinlich :P) Meiner Meinung hättest du das also auch gar nicht angeben müssen, aber scheint ja gut gegangen zu sein? Darf ich Fragen an welcher Stelle du das angegeben hast? Man kreuzt doch nur an, ob man vorbestraft ist oder nicht? bzw ob momentan Verfahren gegen einen laufen?

Verurteilungen, die nicht direkt ins Führungszeugnis übernommen werden:

- Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen
- erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten

Weiß eigentlich jemand, ob man ein privates Führungszeugnis oder ein behördliches braucht?
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Olli335



Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Fr Jul 24, 2009 8:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

du braucht ein privates. behördlich heißt nur, dass es direkt an die zuständige behörde weitergeleitet wird(wo du arbeiten willst) und nicht zu dir nach hause geschickt wird.
da die dfs keine behörde (mehr) ist, musst du das denen selber zukommen lassen.

lg Olli froehlich001
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senso



Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: Fr Jul 24, 2009 8:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich mir schon gedacht, danke froehlich001
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Biker_Bik



Anmeldungsdatum: 24.07.2009
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Sa Jul 25, 2009 2:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnellen und ausführlichen antworten, das forum ist einfach super:)

da bin ich schonmal etwas beruhigt, aber:
eine sicherheitsüberprüfung geht ja tiefer als das polizeiliche Führungszeugnis, d.h. die werden ggf auch Akteneinsicht in die eingestellten Ermittlungsverfahren haben auch wenn es eher um Terrorismus geht. Die beiden Verfahren werden natürlich nicht im Führungszeugnis stehen, das ist richtig.

Es heißt ja aber auch Zuverlässigkeitsüberprüfung und bei mir war die Sache so:
ich habe eine Dummheit begangen, war also schon schuldig, habe aber dazu gestanden, ausgesagt, mich bei den Geschädigten im Vornerein entschuldigt etc und somit ist es eben nicht mal zur Anzeige gekommen sondern die Ermittlungen wurden vom Staatsanwalt eingestellt. Jertzt habe ich Angst dass das Zweifel an meiner Zuverlässigkeit hervorrufen könnte.
Daher rührt meine Hauptangst.

Vor der HU habe ich das angegeben, weil da eindeutig nach Straf- und Ermittlungsverfahren gefragt wurde.


@ Senso: ja ist gut gegangen, hatte sogar 2 eingestellte ermittlungsverfahren wobei ich bei dem einen wirklich unschuldig bin und sogar noch 3 Punkte in Flensburg. Vor der HU gabs einen DIN A3 bogen wo das unten links gefragt wurde, rechts muss der Betriebsrat der Einstellung zustimmen.
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senso



Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: Sa Jul 25, 2009 10:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja gut, wie gesagt, aber da wurde man doch nur gefragt, ob man entweder vorbestraft ist (Ja oder Nein ankreuzen) oder ob aktuell ein oder mehrere Ermittlungsverfahren gegen einen laufen!? Ich wüsste jedenfalls keine Stelle an der man gefragt wird, ob man schonmal angezeigt wurde. Ich weiß jetzt natürlich nicht worum es bei dir geht, deiner Auskunft nach denke ich mal um Körperverletzung, aber ich denke nicht, dass das zu einem Problem werden sollte.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung wird neben der Sicherheitserklärung, die aus formellen Fragen besteht, Zitat:

"zudem eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes."

Das ist alles sehr unübersichtlich und unverständlich gestaltet, also wenn ich jetzt mal im Internet gucke heißt es:

Nach § 3 BZRG sind in das Register aufzunehmen:

- strafgerichtliche Verurteilungen mit den Personendaten des Verurteilten, das Aktenzeichen mit dem Ort des Gerichts, der Tag der letzten Tat, dem Tag der Rechtskraft, die angewandten Strafvorschriften und sämtliche verhängten Rechtsfolgen; unabhängig gilt dies, wenn es sich um Strafe ieS, um eine Maßregel der Besserung und Sicherung, um einen Strafvorbehalt oder um die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung nach § 27 JGG (Jugendgerichtsgesetz) handelt.
- Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und anderen Gerichten.
- Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
- gerichtliche Feststellungen zur Betäubungsmittelabhängigkeit und zum Verbot der Ausübung eines Gewerbes.
- nachträgliche Entscheidungen wie Straferlass, Strafaussetzung, Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, die vorzeitige Aufhebung einer Sperre der Fahrerlaubnis, der Tag des Ablaufs des Verlustes der Wählbarkeit, Amtsfähigkeit oder des Wahl- und Stimmrechts.
- nachträgliche Entscheidungen der Beseitigung des Strafmakels, der Abkürzung oder Verlängerung der Bewährungszeit (Jugendstrafrecht).

Ich denke davon trifft nicht wirklich was auf dich zu oder?

Nebenbei gibt es aber auch noch das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), inwiefern das zum BZR gehört bzw ob da auch nachgeguckt wird, weiß ich aber nicht. Jedenfalls heißt es dort: "Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht."

Als ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dir, plumb gesagt, keine geheimen Informationen anvertraut werden, weil du mal jemanden verprügelt hast(Falls es denn so war...). Falls es dir keine Ruhe lässt kannst du ja auch einfach mal bei der Polizei (Wäre für mich jetzt am plausibelsten) anrufen bzw nachfragen. Würde mich nun auch mal interessieren =)
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Biker_Bik



Anmeldungsdatum: 24.07.2009
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Sa Jul 25, 2009 11:34 am    Titel: Antworten mit Zitat

wow du machst dir ja wirklich eine mühe,
ja du hast recht, im BZRG sollte es dann nicht stehen, davon trifft nichts zu, danke für die liste, die kannte ich noch nicht, nur den oberen auszug über die sicherheitsüberprüfung.

Körperverletzung war es nicht, war eigentlich weniger schlimm denn es ist kein Schaden entstanden, allerdings war es trotzdem verboten:)

ich hatte schonmal beim gericht angerufen aber die frau hatte keine wirkliche Ahnung, allerdings habe ich da nicht von Sicherheitsüberprüfung gesprochen...vielleicht versuche ich das nochmal.

Ich meine da wurde im Fragebogen in der Vergangenheit gefragt "wurden gegen Sie Straf- oder Ermittlungsverfahren geführt" und ob ich vorbestraft bin...ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher, aber wenn es dort in der Formulierung einen Ausweg gegeben hätte, hätte ich es nicht hingeschrieben, das ist ja mein einziger Makel:)
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senso



Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: Sa Jul 25, 2009 11:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab meinen HU Bogen vor 12 Tagen abgeschickt und ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass nur nach Vorstrafen (Ja/Nein) und aktuell laufenden Verfahren gefragt wurde (Ja/Nein - Falls ja bitte angeben was). Unten stand noch irgenwas wegen Insolvenz oder so :P So stellen sie ja auch gleichzeitig sicher, dass unrelevante Informationen (wie z.B. eingestellte Anzeigen), erst gar nicht auftauchen. Ich hab da auch etwas genauer drauf geguckt, weil mich z.B. mal jemand angezeigt hat, weil er meinte mich bei was verbotenem gesehen zu haben. Schließlich musste das ganze bis vor Gericht gehen, damit er dann feststellen konnte, dass er den Angeklagten (Mich) noch nie gesehen hatte... Folglich wurde das Verfahren auch eingestellt, komische Leute gibts... rolleyes

Achja, übrigens unterscheidet die DFS zwischen Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung, das ist also nochmal etwas anderes. Den genauen Gesetzestext zur Sicherheitsüberprüfung findest du hier http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/index.html

Nur mal so am Rande.. es ist mir nicht bekannt, dass jemals überhaupt einer während der theoretischen Ausbildung aufgrund einer negativen Sicherheitsüberprüfung geflogen ist, aber da kann Daemia vllt. genaueres zu sagen zwinker


Zuletzt bearbeitet von senso am Sa Jul 25, 2009 12:22 pm, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Biker_Bik



Anmeldungsdatum: 24.07.2009
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Sa Jul 25, 2009 12:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hmm dann haben sie entweder den bogen geändert oder ich war in der aufregung zu blöde....
was meinst du den was die zuverlässigkeitsüberprüfung beinhaltet bzw was beinhaltet sie daemia?

ob da schon jemand rausgeflogen ist wegen der sichheitsüberprüfung; ja das wäre interessant daemia...froehlich001
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senso



Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: Sa Jul 25, 2009 12:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also auf der DFS-Seite steht folgendes:

Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung
Eine entsprechende Überprüfung findet im Laufe Ihrer Ausbildung statt und wird regelmäßig wiederholt. Werden Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Ihrer Person oder Ihres Ehepartners oder mit Ihnen in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Personen festgestellt, ist die DFS verpflichtet, betroffene Mitarbeiter nicht mehr im sicherheitsrelevanten Bereich zu beschäftigen oder andernfalls in einen nichtsicherheitsrelevanten Bereich zu versetzen bzw. das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Zuverlässigkeitsüberprüfung
Entsprechend dem "Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vom 9. Januar 2002 müssen alle Mitarbeiter, die Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen lassen. Diese Überprüfungen werden jährlich wiederholt. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie, nachdem Sie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben. Im Falle von sicherheitserheblichen Erkenntnissen muss die DFS von einer Einstellung absehen.

In dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus heißt es:

(3) Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit darf die Luftsicherheitsbehörde

1. die Identität des Betroffenen überprüfen,

2. Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen,

3. unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen,

4. bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen richten,

5. soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen richten.

Der Betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken.



Im Grunde also genau das selbe wie bei der Sicherheitsüberprüfung, keine Ahnung wieso das quasi doppelt gemacht wird, wahrscheinlich bürokratischer Schwachsinn rolleyes Wieso das eine zum erstenmal vor und das andere während der Ausbildung gemacht wird kann ich Dir leider auch nicht sagen..
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Jan-Hendrik Zumbült



Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 21
Wohnort: Coesfeld/NRW

BeitragVerfasst am: So Jul 26, 2009 4:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe heute meinen "Datenfreigabebogen zur Sicherheitsüberprüfung" bekommen.
Im Prinzip ein Formular, wo ich bestätige, dass Auskunft gegeben werden darf.
Dort wird nach Stammdaten (Name, Alter Anschrift, Geschlecht, etc) gefragt.
Dann soll man noch ALLE Erstanschriften angeben, die man je hatte, und das wars dann auch.

Ist aber auch wieder sehr unübersichtlich gemacht.
Da stehen dann Felder die irgendwas mit "Fremdfirmen" zu tun haben... oder ein leeres Feld (stichwortartige beschreibung ihrer Aufgaben), welches ich jetzt leer gelassen habe, da es nix mit meinen Daten zu tun hatte und alles andere relevante schon von der DFS selber ausgefüllt war.

Irgendwie undurchsichtig, aber egal... abgeschickt, mal gucken was als nächstes für Formulare, Verträge, etc in Haus flattern.
_________________
VU 16-18 März froehlich001 HU 26-29 Mai froehlich001
Ausbildung 09.11.09 - center froehlich001 froehlich001 froehlich001
Ab März Center Bremen EBG01
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Balu



Anmeldungsdatum: 14.08.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: So Jul 26, 2009 7:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied zwischen Sicherheitsüberprüfung und Zuverlässigkeitsüberprüfung ergibt sich aus den Geltungsbereichen der Gesetze.

Die Sicherheitsüberprüfung wird im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes geregelt. §1 sagt dazu:

(1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung).
(2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer

1.
Zugang zu Verschlußsachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM ODER VS-VERTRAULICH eingestuft sind,
2.
Zugang zu Verschlußsachen überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen,
3.
in einer Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle des Bundes oder in einem Teil von ihr tätig ist, die auf Grund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlußsachen von der jeweils zuständigen obersten Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist,
4.
nach anderen Vorschriften einer Sicherheitsüberprüfung unterliegt, soweit auf dieses Gesetz verwiesen wird.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist im Luftsicherheitsgesetz geregelt. Der §1 ist hier etwas kürzer gefasst:

§ 1 Zweck
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.

Und gleich noch hinterher:

§ 2 Aufgaben[/b]
Die Luftsicherheitsbehörde hat die Aufgabe, Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs im Sinne des § 1 abzuwehren. Sie nimmt insbesondere Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 vor, lässt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Satz 2 Luftsicherheitspläne zu, ordnet Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber nach § 8 und der Luftfahrtunternehmen nach § 9 an und überwacht deren Einhaltung.

Und jetzt wird es für den Fragesteller vielleicht interessant:

§ 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen:

1.
Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 oder eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll,
2.
Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen, das auf Grund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat; sofern sich die vorgenannten Unternehmen des Personals anderer Unternehmen bedienen, steht dieses eigenem Personal gleich,

...

(3) Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit darf die Luftsicherheitsbehörde

1.
die Identität des Betroffenen überprüfen,
2.
Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen,
3.
unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen,
4.
bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen richten,
5.
soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen richten.


Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es zum Einen um den Umgang mit Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfung), und zum Anderen um die Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus (Zuverlässigkeitsüberprüfung) geht.

Dass diese Schlapphüte sich gegenseitig nicht trauen, und deshalb den ganzen bürokratischen Blödsinn doppelt betreiben ist eher Stoff für Kabarettisten. Wenn ich schreibe was ich insgesamt davon halte werde ich wahrscheinlich verhaftet. Ein Kollege hat eine Wohnung an eine FRAPORT-Mitarbeiterin mit Sicherheitsüberprüfung vermietet. Da kann man doch eigentlich nichts falsch machen. Tatsächlich war es eine bei FRAPORT angestellte Mietnomadin, die Tausende Euro Schulden hat und auch schon einen Offenbarungseid leisten musste. Gemerkt hat das wohl keiner bei der Sicherheitsüberprüfung. Hoffen wir mal besser, dass diese Frau keine Verschlusssachen in die Hände bekommt, die sie an Al-Qaida verscherbeln kann. Aber die Herren vom "Geheimschutz" (das klingt ja schon nach schlechtem Agentenfilm) werden 's schon richten.
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Biker_Bik



Anmeldungsdatum: 24.07.2009
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Mo Jul 27, 2009 5:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und vielen dank für die mühe die sich hier alle machen:)

dann weiß ich ja schonmal was das jeweils beides ist, ein Terrorist bin ich ja nicht...
da werd ich dann wohl abwarten müssen und einfahc positiv davon ausgehen dass alles gut geht...dass die an alle Informationen kommen wenn sie wollen, dachte ich mir schon
vielen dank
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Biker_Bik



Anmeldungsdatum: 24.07.2009
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Mo Aug 10, 2009 3:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
für alle die sich so viel mühe gegeben haben und die es interessiert:
nach viel überwindung habe ich einfach mal bei der DFS angerufen und wegen der Ermittlungsverfahren nachgefragt...nachdem sich die nette DFS-Dame schlau gemacht hat, sagte sie mir: "Wenn das Verfahren eingestellt wurde, müssen Sie sich keine Sorgen machen"!!
Bin überglücklich yeeeah
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