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Kindergeld während der Ausbildung Gehe zu Seite Zurück  1, 2
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Trigger12



Anmeldungsdatum: 18.03.2011
Beiträge: 453

BeitragVerfasst am: Di Nov 22, 2011 2:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aaaaaalso: Wenn du einen eigenen Hausstand in Hamburg hast (vielleicht wohnen ja deine Eltern bei DIR und beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Wohnkosten und Hausarbeit?), dann kannst du die "Miete" in Langen als doppelte Haushaltsführung absetzen. Wenn du keinen eigenen Hausstand hast, aber dein Lebensmittelpunkt glaubhaft in Hamburg ist, dann kannst du immerhin noch Heimfahrten als Fahrten zwischen Zuhause und Arbeitsstätte absetzen. Ganz grob.



Nun ist aber der Punkt: Gehen wir mal vereinfacht von 880 € brutto aus, macht 10800 € im Jahr. Davon sind 8004 € ohnehin steuerfrei, bleiben 2556 € steuerpflichtiges Einkommen. Abzüglich Werbungskostenpauschale (920 €) und Rentenversicherungsbeitrag (1074 €, anzugeben in der Anlage Vorsorgeaufwand) bleiben noch 562 € steuerpflichtiges Einkommen - für die du dann gerade mal rund 50-60 € an Steuer zahlst. Auf's ganze Jahr gesehen. Klar könntest du vermutlich mehr absetzen als die Werbungskostenpauschale. Wenn dir das den Aufriss mit Buchführung bzgl. der Heimfahrten wert ist, kann ich nochmal nachlesen, wie die genaue Regelung ist. froehlich001
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BellaHH



Anmeldungsdatum: 15.05.2011
Beiträge: 24
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 12:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst mal für die schnelle Antwort froehlich001
Die Heimfahrten wären dann also quasi die Werbungskosten?
Da ja noch 562 € übrig bleiben, würde ich ja kein Kindergeld mehr bekommen, aber größtenteils steuerfrei leben. Ist das tatsächlich so, oder habe ich das falsch verstanden?
Wo genau kann ich das denn nachlesen? Möchte mich da einfach mal ein bisschen schlau machen...
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Trigger12



Anmeldungsdatum: 18.03.2011
Beiträge: 453

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 2:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jein. Du kannst entweder die Pauschale absetzen (920 € für's Jahr, eine Eintragung im Erklärungsformular, no questions asked!) oder deine tatsächlichen Werbungskosten aufführen. Dazu müsstest du allerdings in irgendeiner Form den Überblick über deine Heimfahrten behalten und für andere Werbungskosten zum Teil sogar Belege sammeln. Und den ganzen Kram musst du dann etwas umständlicher ins Formular eintragen, immer auf die Gefahr hin, dass irgendwas nicht anerkannt wird. Und das für (wenn ich die Formel nicht verkackt habe) 81 € Rückerstattung mehr.

Ich würde eher erstmal suchen, ob du nicht noch was Anderes hast, was einfacher abzusetzen ist, zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung für Auto oder Motorrad. Ich bin mir auch aus dem Kopf nicht sicher, ob die Pflegeversicherung nicht auch absetzbar ist.
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71dragon31
Fluglotsen-Azubi


Anmeldungsdatum: 06.01.2011
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 2:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ists nicht ab 2012 so, dass es keine Gehaltsobergrenze fürs Kindergeld mehr gibt?
Hab ich doch sicher irgendwo gelesen..

lg
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Hoschi



Anmeldungsdatum: 16.03.2011
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 2:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Japp da hast du recht. Für "Kinder" über 18 Jahre, die in einer Ausbildung etc. sind, fällt die Einkommensüberprüfung ersatzlos ab 2012 weg.
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Tänzerin
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2009
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 3:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wie siehts im OJT aus?
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Hoschi



Anmeldungsdatum: 16.03.2011
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 4:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Puh, gute Frage. Ist das im OJT immer noch eine "Ausbildungsvergütung" oder schon ein richtiger Lohn? Die Seiten im Inet sprechen nämlich alle von einem Einkommen, was auf Grund einer Ausbildungsvergütung zustande kommt. Ich denke dafür gibts dann irgend ne Sonderregelung. Witzig ist aber auch, dass die Familienkasse trotzdem noch einen handfesten Nachweis (Gehaltsabrechnung) haben will, wie viel die "Kinder" in der Ausbildung verdienen. Ansonsten gibts kein Geld.

Hab mich nur darüber informiert wie es 2012 aussieht, da es für mich in 9 Monaten eh irrelevant ist grins
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Anin19



Anmeldungsdatum: 02.08.2011
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 6:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also ein Bekannter von mir kennt sich in dem Bereich mit Kindergeld und sonstigem gut aus, und meinte dass 2012 eine neue Regelung in Kraft tritt. Und zwar heißt es, dass die Eltern für das Kind auf jedenfall Kindergeld bekommen, egal wieviel das Kind verdient. Das Geld bekommt man allerdings nur, wenn es die erste Ausbildung des Kindes ist. Heißt wenn zuvor bereits eine Ausbildung angefangen wurde kann man davon nicht profitieren...
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marc
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 14.02.2011
Beiträge: 292

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 7:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Anin19 hat folgendes geschrieben:
Also ein Bekannter von mir kennt sich in dem Bereich mit Kindergeld und sonstigem gut aus, und meinte dass 2012 eine neue Regelung in Kraft tritt. Und zwar heißt es, dass die Eltern für das Kind auf jedenfall Kindergeld bekommen, egal wieviel das Kind verdient. Das Geld bekommt man allerdings nur, wenn es die erste Ausbildung des Kindes ist. Heißt wenn zuvor bereits eine Ausbildung angefangen wurde kann man davon nicht profitieren...


Jo ist auch so. Schon pervers mit einem Gehalt von über 4.000€ noch Kindergeld zu kassieren. froehlich001
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Mi Nov 23, 2011 9:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

marc hat folgendes geschrieben:

Jo ist auch so. Schon pervers mit einem Gehalt von über 4.000€ noch Kindergeld zu kassieren. froehlich001


Bekommst du nicht - während des OJT hat man keinen Ausbildungsvertrag mehr, sondern einen befristeten Arbeitsvertrag. Und nur mit Ausbildungsvertrag gibts Kindergeld. Mit dem OJT-Gehalt sollte man allerdings auch so über die Runden kommen zwinker
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Hoschi



Anmeldungsdatum: 16.03.2011
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: Do Nov 24, 2011 12:36 am    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das meinte ich Daemia. Hab eben auch selbst nochmal nachgehört und die Antwort ist identisch zu deiner.

Zitat:
Das Geld bekommt man allerdings nur, wenn es die erste Ausbildung des Kindes ist. Heißt wenn zuvor bereits eine Ausbildung angefangen wurde kann man davon nicht profitieren...


Das stimmt so auch nicht. Ich habe zwei mal ein Studium begonnen, das eine relativ früh abgebrochen, das andere auf Grund der bestandenen DFS Prüfungen. Meines Wissens nach zählt es nur für die erste "abgeschlossene" Ausbildung/Studium, nicht für angefangene Sachen. froehlich001
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BellaHH



Anmeldungsdatum: 15.05.2011
Beiträge: 24
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do Nov 24, 2011 2:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@hoschi: das ist korrekt. Es gilt die erste abgeschlossene Ausbildung.
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HU:17.5. + 19.5.2011
Medical:20.5.2011

Ausbildungsbeginn Center: 19.3.2012 froehlich001
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makytiger



Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: Mo Jan 02, 2012 11:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

aber ist es nicht so, dass wir im ojt bis zum 1. check out noch in der ausbildung sind? zwar haben wir einen befristeten arbeitsvertrag, aber wir werden ausgebildet und arbeiten ja nicht eigenverantowrtlich..ich glaube ich frag mal im ausbildungsbüro nach,.. vielleicht stellt die dfs einen schein aus, dass wir noch "Azubis" sind
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