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Ausbildungsvertrag und den Rest, den man noch bekommt ;) Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Mi Jun 09, 2010 8:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

bei nach hause fahrten zählen die kilometer meines wissens nach in beide richtungen, d.h. 250km * 2 * 12 (monate) * 0,3euro/km = 1800 euro im jahr an werbungskosten für die heimfahrten
sollte also langen, wenn ich keinen groben patzer drin hab zwinker
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Tänzerin
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2009
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Mi Jun 09, 2010 8:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube man kann sich max. 900 Euro anrechnen lassen als Werbekosten!
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Mi Jun 09, 2010 8:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

nein, das stimmt nicht, werbugnskosten kannst du theoretisch so viel haben, wie du steuern zahlst zwinker
wenn du allerdings gar keine "eigenen" werbungsksoten hast, dann wird eine pauschale von 920 euro/jahr angesetzt. fahrtkosten mit dem eigenen auto gehen generell unbegrenzt.
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Tänzerin
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2009
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Mi Jun 09, 2010 9:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, dann hab ich das wohl falsch verstanden. Das ist aber auch alles ganz schön kompliziert confused
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Peacecamper
Fluglotsen-Azubi


Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 150
Wohnort: Rödermark, Hessen

BeitragVerfasst am: Do Jun 10, 2010 4:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tänzerin hat folgendes geschrieben:
Okay, dann hab ich das wohl falsch verstanden. Das ist aber auch alles ganz schön kompliziert confused


Ist es auch, geht uns allen so. zwinker
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Extrapunkt



Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: Do Jun 10, 2010 4:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Muss mann denn überhaupt einen Wohnsitz bei den Eltern haben um sich ne Heimfahrt anrechnen zu lassen?

Meine Mutter wohnt zB mittlerweile in Holland, und ich könnte ja schlecht einfach mal meinen ersten Wohnsitz in nem anderem Land haben lol oder etwa doch? XD

gruß
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Do Jun 10, 2010 5:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hehe, na theoretisch geht das .. also steuerlich ist der wohnsitz dort, wo dein lebensmittelpunkt ist. beruf ist dann zwar in langen, aber familie ist auch ein ziemliches indiz. in solchen fällen einfach mal beim finanzamt erkundigen zwinker
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NilsRG23



Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Do Jun 10, 2010 6:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das mit den 900 euro is die pauschale, die kannst du dir so oder so anrechnen lassen aba natürlich darfst du drüber kommen
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Peacecamper
Fluglotsen-Azubi


Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 150
Wohnort: Rödermark, Hessen

BeitragVerfasst am: Fr Jun 11, 2010 5:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

NilsRG23 hat folgendes geschrieben:
das mit den 900 euro is die pauschale, die kannst du dir so oder so anrechnen lassen aba natürlich darfst du drüber kommen


Wobei dieser Pauschbetrag von 920 € je nach Jahresanteil minimiert wird. Wenn sie im August anfängt also auf 5/12*920 €=383,33 €.
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
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BeitragVerfasst am: Sa Jun 12, 2010 2:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

nee, das is käse, 920€ gehen immer, deswegen nennt man es ja "pauschale".
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Extrapunkt



Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: Sa Jun 12, 2010 8:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ne peacecamper hat schon recht, wenn du nur von September bis Dezember anrechnest, hast du ja nur 3 Monate vom Jahr, und die Pauschalen 920 gelten ja für das GESAMTE Jahr.... Also werden die 3 Monate dann nur anteilig gerechnet.

gruß
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: So Jun 13, 2010 10:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

oky, ich muss jetzt einfach mal auf meinem recht pochen, habs ja nicht umsonst studiert zwinker

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
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NilsRG23



Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mo Jun 14, 2010 7:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

da kannste ja auf dein recht pochen, nur leider steht im antrag selber drin, dass es auf die monate runtergerechnet wird so wie peacecamper es geschrieben hat.

pardon steht nich im antrag aba beim arbeitsamt das dafür ja mit zuständig ist
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Extrapunkt



Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: Mo Jun 14, 2010 11:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann meine Aussage jetzt nich belegen, kann auch sein das Maddef recht hat.

Aber wär doch iwi unfair das jmd der im September die Werbungskosten einreicht, ne genauso hohe Pauschale bekommt wie jmd der das schon im Januar machen musste.

Dem entsprechend würde ja der erste auch im Januar dann direkt wieder 920 euro Pauschale anrechnen können oder etwa nicht?

gruß
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Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Di Jun 15, 2010 8:15 am    Titel: Antworten mit Zitat

die pauschale ist eine jahrespauschale, d.h. du kannst sie einmal pro jahr anrechnen. dass du steuern zahlen musst ist unabhängig davon, ob du 1 monat oder 12 monate garbeitet hast. entscheidend ist, dass du mehr als 7834 euro (zur zeit zumindest) im kalenderjahr verdient hast. und du kannst jederzeit werbungskosten ansetzen d.h. die kosten, die dir entstehen, damit d deiner bezahlten tätigkeit nachgehen kannst. wenn du keine eigenen kosten hast, weil du z.b. immer zu fuß zur arbeit gehst oder keine arbeitsmaterialien brauchst etc., dann geht der gesetzgeber einfach mal "netterweise" davon aus, dass du trotzdem iwie 920 euro werbungskosten hattest. und diese pauschale wird immer angesetzt, jedes jahr, vorausgesetzt, du hast natürlich mindestens 920 euro mehr verdient als 7834 euro. wenn du weniger als 920 euro mehr verdient hast, dann werden auch weniger als 920 euro angesetzt, klar, aber mindestens 920, wenn du drüber bist. wenn du mehr als 920 euro werbungskosten/jahr hast, dann darfst du natürlich noch mehr ansetzen, aber die pauschale gibts immer mindestens (sofern man genug verdient hat natürlich vorausgesetzt) und die wird auch nich aufgeteilt auf die monate.
fürs kindergeld gilt eine andere grenze, glaube auch iwas um die 7xxx (ohne es jetzt mal nachzuschauen), aber die berechnung mit werbungskosten etc. ist die gleiche.

soweit der kleine ausflug ins steuerrecht, ich hoffe, es hilft weiter froehlich001
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