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Mogli
Anmeldungsdatum: 04.10.2004 Beiträge: 19 Wohnort: KÖLLE oder auch EDDK :)
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Verfasst am: Di März 22, 2005 8:59 am Titel: Infotag 21.07.05 - Frage zum Wohnsitz |
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Holla zusammen,
ich hab mal ne Frage bezüglich des Infotages. Wir müssen ja einige Unterlagen zum Infotag mitbringen, oder bei Nichtanwesenheit bis zu diesem Datum dahin schicken.
Wenn ich, wie gefordert, meinen Zweitwohnsitz in Langen anmelde, muss ich dafür dann ins Amt nach Langen oder kann man das auch von einer anderen Stadt aus machen?
beste Grüße,
Mogli _________________ et hätt noch immor juht jejonge |
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Mulpi
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 30
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Verfasst am: Di März 22, 2005 9:39 am Titel: Ganz einfach |
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Hi !
Du kannst entweder Haupt- oder Zweitwohnstz in Langen anmelden. Solange Du noch bei Deinen Eltern wohnst oder eine alte Wohnung behältst, solltest Du den Zweitwohnsitz nehmen. Spart einiges an Aufwand.
Verfahren : Heike Lenort gibt Euch beim Infotag ein Formular. Ihr füllt es aus. Fertig. Genauso läuft es am Ende der Ausbildung auch wieder mit der Abmeldung. |
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MultiiSaft Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 18.05.2004 Beiträge: 256 Wohnort: EDDS
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Verfasst am: Di März 22, 2005 9:49 am Titel: Re: Ganz einfach |
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auf diesem anmelde formular der stadt langen steht doch irgendein zusatz, dass man eine elterliche wohnung nicht mehr als erstwohnsitz angeben kann, da man nicht über einen eigenen hausstand verfügt. deshalb muss wohl jeder, der noch in keiner eigenen wohnung in miete war, in langen dann seinen erstwohnsitz anmelden. so ists wohl laut gesetz.
wie wird das bei den ganzen azubis denn gehandhabt?
danke
grüße
multiisaft |
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Mogli
Anmeldungsdatum: 04.10.2004 Beiträge: 19 Wohnort: KÖLLE oder auch EDDK :)
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Verfasst am: Di März 22, 2005 10:19 pm Titel: |
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Danke für Eure fixe Antwort.
Ihr habt mir wirklich sehr geholfen, da ich in meinem privaten Umfeld abweichende Meinungen bezüglich des Zweitwohnsitzanmeldens zu hören bekommen hab'.
Was mich jetzt allerdings noch ein bisschen verunsichert ist die wortwörtliche Formulierung: ...bringen Sie bitte zum Informationstag mit: ... Anmeldeformular der Stadt Langen...
Beste Grüße,
Mogli _________________ et hätt noch immor juht jejonge |
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SkyLord
Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 95
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Verfasst am: Mi März 23, 2005 9:18 am Titel: |
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Hallo,
ich bin jetzt gerade etwas verwirrt.
Ist es also ok wenn ich Langen als meinen Zweitwohnsitz anmelde, und meine Wohnung zuhause (Zimmer bei den Eltern) als Erstwohnsitz? In dem DFS-Text steht ja wohl drin, dass Zimmer bei Eltern nicht als Erstwohnsitz gilt....
Habe ich es richtig verstanden, dass es für die DFS ok ist und nicht zu Problemen führt?
Danke
mfg
SkyLord |
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MultiiSaft Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 18.05.2004 Beiträge: 256 Wohnort: EDDS
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Verfasst am: Mi März 23, 2005 10:11 am Titel: |
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ich denke mal, dass die frage, ob erst- oder zweitwohnsitz, der dfs (mal abgesehen von heimfahrtvergütungen) ziemlich egal ist.
das ist doch eher ein rechtliches/staatliches/steuerliches problem.
in einer info der dfs heisst es:
"... deshalb hat ein arbeitnehmer, der z. B. in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder ein Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnt - wenn auch gegen Kostenbeteiligung - keinen eigenen Hausstand"
bedeutet dies nun, dass man, wenn man die ausbildung beginnt und vorher nicht selber eine wohnng hatte, also bei den eltern wohnte, seinen erstwohnsitz in langen anmelden muss??
ist hier somit "eigener Hausstand" vorraussetzug für erstwohnsitz?
wie machen denn das die jetzigen azubis??
danke
gruss |
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FrankS. Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 301 Wohnort: EDUU
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Verfasst am: Mi März 23, 2005 3:03 pm Titel: Lanegn als Zweitwohnsitz |
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Hallo!
Also ich kenne fast keinen, der hier seinen Erstwohnsitz angegeben hat.
Ist ja auch viel zu umständlich, nach ca. 18 Monaten ändert sich das ja doch wieder und man ist ja wahrscheinlich auch noch öfters zu Hause (das ein odere andere Wochenende fährt doch jeder mal nach Hause).
Von dem her: Macht Euch über solche Sachen mal gar keine Gedanken!
Gruß aus Langen
Frank |
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mitchcraft
Anmeldungsdatum: 09.05.2004 Beiträge: 59 Wohnort: München
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Verfasst am: Mi März 23, 2005 5:10 pm Titel: |
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moinsen
MultiiSaft hat folgendes geschrieben: |
bedeutet dies nun, dass man, wenn man die ausbildung beginnt und vorher nicht selber eine wohnng hatte, also bei den eltern wohnte, seinen erstwohnsitz in langen anmelden muss??
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im prinzip schon
MultiiSaft hat folgendes geschrieben: |
ist hier somit "eigener Hausstand" vorraussetzug für erstwohnsitz?
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ebenfalls ja
MultiiSaft hat folgendes geschrieben: |
wie machen denn das die jetzigen azubis??
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anders...;-)
es grüßt
mitch |
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Mulpi
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 30
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Verfasst am: Mi März 23, 2005 7:12 pm Titel: Ganz einfach |
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Also, die Sache ist so :
Die DFS zahlt Vergütungen für Heimfahrten nur dann, wenn man einen eigenen Hausstand vor der Ausbildung hatte. Deshalb die Formulierung bei denen. Ob das nun erster, zweiter oder 63er Wohnsitz ist. Egal !
Wer bei seinen Eltern gewohnt hat (auch gegen Miete) bekommt keine Heimfahrtvergütungen.
Steuerlich ist das ganze auch egal, was wo angemeldet ist. Man zahlt Steuern dort, wo man sich zum Zeitpunkt der Steuererklärung aufhält (wohnt...) oder dort, wo die Steuerkarte herkommt. Vorerst jedenfalls.
Erstwohnsitz muss man deshalb dort anmelden, wo der Lebensmittelpunkt (die Arbeit...) ist. Deshalb will die Stadt Langen, dass man das auch in Langen tut, weil sie dann eh die Stuern kassieren und auch als Gemeinde mehr Einwohner hätten usw. Das gibt dann mehr Gelder aus Bundestöpfen.
Nur da man als Azubi keine Steuern zahlt, ist dieses Argument eh egal. Und die DFS hat der Stadt auch mal klargemacht, dass die Azubis so bscheuert sind, dass sie jedes Wochenende und im Urlaub eh nach Hause fahren. Folglich dort zu Recht den Erstwohnsitz haben.
Also : Langen kann ohne jegliche Probleme Zweitwohnsitz sein. Schreit eh keiner nach !
Mulpi |
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MultiiSaft Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 18.05.2004 Beiträge: 256 Wohnort: EDDS
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Verfasst am: Mi März 23, 2005 9:38 pm Titel: Re: Ganz einfach |
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steuerlich macht es sehr wohl nen unterschied, wo man seinen erstwohnsitz hat, zumindest für die eigene einkommenssteuererklärung (bzgl sämtlicher art von werbungskosten/fahrkosten, die sich schon ganz beträchtlich ändern können). es gibt vielleicht ja auch azubis, die vor ihrem ausbildungsbeginn gearbeitet haben und somit reell steuern zahlen müssen, da sie über der freigrenze liegen.
aber wenn eh alle azubis dort (sinnvollerweise) nicht den erstwohnsitz anmelden, wird da "keiner nach schreien", wie du schon sagtest : |
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Mulpi
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 30
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Verfasst am: Fr März 25, 2005 12:17 am Titel: |
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Irrtum !
"steuerlich macht es sehr wohl nen unterschied"
Es macht steuerlich keinen Unterschied, wo man seinen Erst- oder Zweitwohnsitz hat. Fahrtkosten von der Steuer absetzen als Werbungskosten kann man immer dann, wenn der Lebensmittelpunkt vom Arbeitsort abweichend ist. Dazu muss man am Arbeitsort theoretisch überhaupt keinen Wohnsitz haben. |
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