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Demian
Anmeldungsdatum: 20.06.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 9:04 am Titel: Kindergeld - Fortzahlung im "training on the job" |
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Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Kindergeld.
Seit dem 01.01.2012 ist das Einkommen der Auszubildenden für die Kindergeldzahlung nicht mehr erheblich. Das bedeutet somit, dass jeder in der Erstausbildung weiterhin Kindergeld bekommt. Für den theoretischen Teil (Akademie) ist die Kindergeldzahlung auf jeden Fall gesichert.
Anders verhält es sich beim „training on the job“. Obwohl der praktische Teil zum Lizenzerwerb notwendig ist, wird dieser Teil von den Kindergeldkassen unterschiedlich bewertet. Laut meinen Informationen erkennt Bremen das „training on the job“ als Teil der Ausbildung an, andere Kindergeldkassen hingegen wiederum nicht.
Wie sind eure Erfahrungen? Wer hat den Kindergeldantrag für den theoretischen Teil durchbekommen und vor allem wie? Ist das „training on the job“ vielleicht wirklich nicht als praktischer Teil der Ausbildung an zu sehen?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße,
Demian. |
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Positivity
Anmeldungsdatum: 13.03.2011 Beiträge: 267 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 9:17 am Titel: |
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Hi!
Also ich bin noch nicht in der Situation, dass ich an der Akademie bin, und wenn es soweit ist, bin ich so alt, dass ich kein Kindergeld mehr erhalten werde...
Aber die Zeit an der Akademie ist eine theoretische Ausbildung, du bist also voll kindergeldberechtigt.
Wenn du allerdings im OJT steckst, bist du (arbeitsrechtlich) wohl nicht mehr in Ausbildung, sondern schon festangesteller Arbeitnehmer (du kriegst ja auch einen neuen Vertrag von der DFS). Ob die DFS dich dann betriebsintern als Trainee behandelt, ist ja erstmal ihre Sache.
Gibt ja auch in der "freien" Wirtschaft Trainee-Stellen, die im Grunde nichts anderes sind; eine Vorstufe zum "vollwertigen" Arbeitnehmer (Akademiker frisch von der Uni usw.), wenn man so will.
Ich meine, so was hier im Forum auch schon mal gelesen zu haben, vll. magst du ja mal die Suche bemühen.
LG _________________ 30.07.2012 - Babääm! |
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walnuss Fluglotsen-Azubi
Anmeldungsdatum: 16.02.2009 Beiträge: 130 Wohnort: Bremen
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 10:03 am Titel: |
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Also hier im Center Bremen kenne ich schon zwei Leute, bei denen das Kindergeld für die OJT-Zeit genehmigt wurde. Hintergrund ist, dass wir zwar einen Arbeitsvertrag haben, dieser aber für die "betrieblichen Ausbildung" gilt. Und wenn man so will, ist es immernoch Ausbildung.
Die DFS füllt einem aber nicht mehr das Formular aus, das für die Beantragung des Kindergeldes notwendig ist. Die Personalabteilung stellt einem eine Bestätigung aus, in der alle relevanten Informationen enthalten sind. Mit dieser Bestätigung und einer Kopie des Arbeitsvertrags sollte es eigentlich funktionieren.
Und soweit ich weiß, bekommt man das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, und falls man Zivildienst geleistet hat oder Wehrdienst, wird das auch noch verlängert....
Hier mal eine Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/kindergeld/volljaehrige-kinder.html _________________ und es geht weiter.... |
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Positivity
Anmeldungsdatum: 13.03.2011 Beiträge: 267 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 10:07 am Titel: |
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Okay, erhält man also einen Arbeitsvertrag fürs OJT und wenn das dann abgeschlossen ist einen neuen? _________________ 30.07.2012 - Babääm! |
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Tänzerin Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 11.12.2009 Beiträge: 416
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 2:56 pm Titel: |
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Positivity hat folgendes geschrieben: | Okay, erhält man also einen Arbeitsvertrag fürs OJT und wenn das dann abgeschlossen ist einen neuen? |
Ja genau. Aber nötig hat man das Kindergeld nicht wirklich. Momentan liegt das Einkommen im OJT bei ca 3300 Brutto plus Zulagen... Da wäre es mir schon peinlich, nen Kindergeldantrag zu stellen |
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Mul FDB-Azubi
Anmeldungsdatum: 13.02.2010 Beiträge: 196
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 3:03 pm Titel: |
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!!! Da hängt wesentlich mehr von ab als nur das reine Kindergeld. Vor allem wenn ein Elternteil Beamter ist gehn alle Versicherungssätze ziemlich hoch. Und wieso sollte ich nicht etwas einfordern, was mir zusteht? Von dem Kindergeld könnte ich z.B. meine bisherige Wohnung in der noch meine Freundin lebt beibehalten, kann dadurch einen Zweitwohnsitz bei meinem späteren Einsatzort anmelden und diesen durch die doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen Könntet ihr mir die Namen von den Leuten aus Bremen per PM geben? Da ich schon bald ins OJT gehe ist das Thema relevant für mich und falls die Kindergeldstelle hier nein sagt könnte ich damit auftrumpfen |
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FrankS. Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 08.05.2004 Beiträge: 301 Wohnort: EDUU
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 3:26 pm Titel: |
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Mul hat folgendes geschrieben: | ... kann dadurch einen Zweitwohnsitz bei meinem späteren Einsatzort anmelden und diesen durch die doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen |
Ähh.....gehts noch?
Du wirst zu 100% arbeiten und hast somit deinen Lebensmittelpunkt an deinem neuen Einsatzort!
Nix mit Zweitwohnsitz am Lebensmittelpunkt und so.....!
Jetzt werden hier schon Tipps zum Steuerhinterziehen gegebn und öffentlich paratr gestellt - Respekt! |
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Tänzerin Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 11.12.2009 Beiträge: 416
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 4:53 pm Titel: |
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Vor allem haben doch die Eltern mit deinen Versicherungen nix am Hut? Also ich hab bei keine meiner Versicherungen irgendwelche Angaben über Eltern machen müssen |
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Mul FDB-Azubi
Anmeldungsdatum: 13.02.2010 Beiträge: 196
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 5:46 pm Titel: |
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Nicht meine, die meiner Eltern
@Frank: Hammer Beitrag |
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Demian
Anmeldungsdatum: 20.06.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo Mai 21, 2012 7:42 pm Titel: |
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Danke für die bisherigen Beiträge. Leider finde ich diese nicht immer sehr sachlich.
Wie Mul bereits schrieb, hängt an der Kindergeldzahlung ein bisschen mehr dran. Für meine Eltern ist das schon wichtig, denn die habenn nicht den Verdienst eines Fluglotsen.
Grundsätzlich geht es hier um eine Gleichbehandlung. Mich nervt die scheinbare Willkürlichkeit der Familienkassen. Über weitere sachliche Kommentare würde ich mich freuen.
Im der Hoffnung auf weitere gute Beiträge verbleibe ich mit besten Grüßen,
Demian. |
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Tänzerin Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 11.12.2009 Beiträge: 416
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Verfasst am: Di Mai 22, 2012 3:55 pm Titel: |
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Tut mir leid, dass ich da vielleicht nicht sachlich bleiben kann, aber du verdienst im OJT gute 2000€ Netto! Plus die Zulagen. Andere Leute ernähren da noch Frau und Kinder mit! Es ärgert mich einfach, dass Steuergelder tlw so verschwendet werden.
So, dann nochmal zum Thema: Es gibt einige Leute, bei denen es klappt, bei manchen aber nicht. Aus meinem Kurs gibt es zwei, die in der Akademie schon Kindergeld bekommen haben und es jetzt auch weiterkriegen. Die haben da bescheid gesagt, dass sie es nicht mehr "wollen", aber sie kriegen es jetzt trotzdem |
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walnuss Fluglotsen-Azubi
Anmeldungsdatum: 16.02.2009 Beiträge: 130 Wohnort: Bremen
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Verfasst am: Mi Mai 23, 2012 8:01 pm Titel: |
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Also als OJT'ler ist man überhaupt nicht auf das Kindergeld angewiesen... Wie Tänzerin schon schreibt, verdient man 2000 Euro netto...
Und falls das Kindergeld einem zugesprochen wird, dann sollte man das als kleines "Geschenk" sehen. Es steht einem dann ja zu.
Und dass die Eltern jetzt auf das Kindergeld angewiesen sind bei einem Kind, welches oben genannten Betrag verdient und damit für sich selbst sorgen kann, das kann ich leider nicht verstehen... _________________ und es geht weiter.... |
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