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Welche Niederlassung / Arbeitsbereich nach der Ausbildung Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
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MultiiSaft
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 18.05.2004
Beiträge: 256
Wohnort: EDDS

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 9:30 pm    Titel: Welche Niederlassung / Arbeitsbereich nach der Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo,

ab wann weiss man denn, in welche Niederlassung man entsendet wird? In wiefern werden Wünsche berücksichtigt?
Wann wird der Einsatzbereich des OJT festgelegt, also Approach oder Upper, oder normal (im Center)? Dies wird doch auch der erste richtige Bereich als "fertiger" lotse. Werden hierbei auch perönliche Neigungen oder "Stärken" berücksichtigt?

jetzt hab ich mich schon ein wenig umständlich ausgedrückt...

danke
gruss
multiisaft
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 10:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also, die erste Frage ist relativ leicht zu beantworten:
2 Monate vor Abschluss der Akademie werden die Niederlassungen festgelegt. Kurze Zeit vorher (1-3 Wochen) werden die zur Verfügung stehenden Plätze für den jeweiligen Kurs bekannt gegeben, dann kann jeder Azubi eine "Wunschliste" mit Erstwunsch / Zweitwunsch / Drittwunsch etc. abgeben. Ca. 90 Prozent aller Azubis bekommen auch tatsächlich den Erst- oder wenigstens Zweitwunsch. Bei der Verteilung werden die Wünsche, aber ggf. auch Stärken und Schwächen der Azubis berücksichtigt, so wird bei jemandem, der sämtliche Upper-Runs "versaut" sicherlich ein Gespräch stattfinden, wenn er Karlsruhe als Erstwunsch angibt.

Innerhalb der Niederlassung kann sich die EBG (Einsatzberechtigungsgruppe) in der man das OJT macht, noch bis zum ersten Tag des OJT ändern, da die Plätze stark von den bereits anwesenden Trainees abhängen (checkout geschafft, training abgebrochen, ebg gewechselt etc.). Hierbei werden Stärken oder Schwächen aber kaum berücksichtigt, da der Trainee, wenn er gerade "frisch" von der Akademie kommt, noch relativ "formbar" ist, man ihm also fast alles beibringen kann.

Du schreibst
Zitat:
Dies wird doch auch der erste richtige Bereich als "fertiger" lotse
,
also genaugenommen wirst du als fertiger Lotse deinen Bereich, sprich deine EBG nicht mehr wechseln, da du ja ansonsten von neuem ins OJT müsstest.
Kurz zur Erklärung: Im OJT läuft es so, dass du bestimmte Sektoren unter Aufsicht trainierst, bis du Checkout-reif bist. Wenn du den Checkout bestehst, arbeitest du weiterhin aber ab sofort komplett selbständig auf den Sektoren.

Alles klar? froehlich001
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MultiiSaft
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 18.05.2004
Beiträge: 256
Wohnort: EDDS

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 10:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ja, soweit alles klar, danke froehlich001

das heisst, dass ein arbeitsplatz wechsel oder bereichs wechsel eher selten ist, deshalb werden auch komplette niederlassungswechsel kaum vorkommen, da ja die ganze zulassung für den speziellen luftraum erneut gemacht werden muss... kommt dies aber ab und an mal vor?

danke soweit mal für die infos!!!

gruss
multiisaft
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Fr Mai 28, 2004 8:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ab und an, ist aber als fertiger Lotse eher eine Seltenheit. Ist auch logisch, da in der "alten" Niederlassung ein kompletter Lotse wegfällt und in der "neuen" auch erst nach etwa 1 Jahr wieder voll einsetzbar ist...
Bei Trainees kommt es manchmal vor, wenn sie einen Sektor nicht schaffen, dass sie eine 2.Chance bekommen, aber generell ist es eher die Ausnahme.
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MultiiSaft
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 18.05.2004
Beiträge: 256
Wohnort: EDDS

BeitragVerfasst am: Fr Mai 28, 2004 10:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

und wie siehts mt der anerkennung der ausbildung aus? kann man auch im ausland als fluglotse arbeiten?
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Fr Mai 28, 2004 3:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ausbildung an der Akademie erfolgt meines Wissens nach internationalen Anforderungen, folglich würde sie im Ausland anerkannt, bis auf landesspezifisches Luftrecht natürlich.
Das OJT musst du dann natürlich nochmal machen, ist ja wieder ein, bzw. mehrere, neue(r) Sektor(en).

Allerdings bist du bei der DFS verpflichtet, nach der komplett abgeschlossenen Ausbildung (also inkl. OJT) 3 Jahre für sie zu arbeiten, ansonsten müsstest du die Kosten für die Aubildung anteilig zurückzahlen, auch wenn du bereits nach der Akademie "keine Lust mehr" hättest und ins Ausland gehen wolltest.
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Gast






BeitragVerfasst am: Fr Mai 28, 2004 4:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

danke für deine schnelle antworten!

ist ja auch erst mal schlau, richtig erfahrung zu machen, bevor man, wenn überhaupt, man daran denken sollte, ins ausland zu gehen.

erst mal sollt ich hamburg überstehen froehlich001 bevor ich mir solche gedanken mache... aber es ist nun mal immer gut, wenn man weiss, was später noch so kommt / kommen kann...

danke
gruss an alle
multiisaft
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MultiiSaft
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 18.05.2004
Beiträge: 256
Wohnort: EDDS

BeitragVerfasst am: Fr Mai 28, 2004 4:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben:
danke für deine schnelle antworten!
ist ja auch erst mal schlau, richtig erfahrung zu machen, bevor man, wenn überhaupt, man daran denken sollte, ins ausland zu gehen.
erst mal sollt ich hamburg überstehen froehlich001 bevor ich mir solche gedanken mache... aber es ist nun mal immer gut, wenn man weiss, was später noch so kommt / kommen kann...
danke
gruss an alle
multiisaft


kam natürlich von mir...
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Cyberjasonboy



Anmeldungsdatum: 22.07.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Ransbach-Baumbach

BeitragVerfasst am: So Jul 23, 2006 5:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

HI,
müssen wir die Ausbildungskosten eigentlich zurückzahlen?
Und wie sieht es aus wenn wir in die OJT kommen, angenommen ich werde nach München gesetzt muss ich mir dann selbst eine Wohnung suchen/bezahlen?
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FrankS.
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 301
Wohnort: EDUU

BeitragVerfasst am: So Jul 23, 2006 6:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wenn deine Eltern oder Feunde dies nicht für dich tun, wird das wohl deine Aufgabe sein für eine Bleibe zu sorgen!
Nur während der Theorie-Ausbildung macht Dir die DFS das Angebot!
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Sash



Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 26
Wohnort: EDDR / Rodgau

BeitragVerfasst am: So Jul 23, 2006 8:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich wage aber mal zu behaupten, dass es mehr als möglich ist, mit einem Gehalt von ca. 2600€ sich eine Wohnung zu mieten...
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Cyberjasonboy



Anmeldungsdatum: 22.07.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Ransbach-Baumbach

BeitragVerfasst am: So Jul 23, 2006 9:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ne das bezahlen wird kein prob. darstellen zwinker
Aber die Ausbildungskosten müssen wir nicht bezahlen außer bei Abbruch oder Rausschmiss?
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Martti
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 268
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: So Jul 23, 2006 11:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Rausschmiss nicht... grins
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Mo Jul 24, 2006 8:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Steht alles im Ausbildungsvertrag... Wenn du die Ausbildung abbrichst bzw. vor Ablauf von 3 Jahren mit Vollzulassung kündigst (weil du keine Lust mehr hast o.ä.), musst du die Ausbildungskosten (vollständig bzw. anteilig) zurückzahlen.
Nach Ablauf von 3 Jahren als fertiger Lotse, könntest du kostenfrei kündigen, wenn das dein Wunsch sein sollte.

Während der Akademiezeit wird dir ein Zimmer in der Akademie angeboten, danach musst du dir natürlich selbst eine Wohnung suchen.
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Malico



Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: So Aug 06, 2006 11:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist wenn man nach drei oder mehr Jahren kündigt, woanders arbeitet oder etwas anderes arbeitet und später wieder zur DFS zurück möchte. Bestehen da Chancen?
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