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Sicherheits-/Zuverlässigkeitsüberprüfung
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lui



Anmeldungsdatum: 11.01.2016
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi Jan 20, 2016 9:36 pm    Titel: Sicherheits-/Zuverlässigkeitsüberprüfung Antworten mit Zitat

Tag Leute ich bin neu hier und möchte mich bewerben.

Ich habe jedoch Bedenken wegen einer Sache:
Ich weiß dass es schon einige Diskussionen zu dem Thema gibt; diese gehen aber nicht genau auf meine Frage ein:
Vor einigen Jahren( ich denke 3) wurde ich von der Polizei beim "kiffen" erwischt. Danach gab es ein Ermitllungsverfahren wegen Besitzes. Das Verfahren wurde eingestellt.

Meine Frage ist nun, inwieweit darauf geachtet wird bei den oben genannten Überprüfungen und wann so etwas überhaupt zur Sprache kommen könnte ? (Ich habe von einem Fragebogen vor der HU gelesen, bei dem man nach eventuellen Vortrafen oder Ermittlungsverfahren angesprochen wird)

Ich habe seitdem natürlich aufgehört und hatte nie wieder Kontakt zu irgendwelchen Drogen.
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ONDIT



Anmeldungsdatum: 20.01.2016
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Jan 21, 2016 2:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Also erst einmal kann ich dich beruhigen: Vorbestraft bist du nicht, weil Dein Verfahren eingestellt wurde (Ich vermute mal zu weniger als 90 Tagessätzen bzw. einer Summe im dreistelligen Bereich). Erst ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe steht etwas im Führungszeugnis.
Auch nicht im erweiterten Führungszeugnis, da ja kein Sexualdelikt vorliegt.

Wo allerdings etwas drin steht, das ist im Bundeszentralregister, genauer gesagt dort im Erziehungsregister. Dieses Erziehungsregister wird nach fünf Jahren gelöscht oder aber mit Deinem 24. Geburtstag.
Es ist jedoch so, dass in der Regel nur Gerichte und Staatsanwaltschaft Einblick in das Erziehungsregister haben. Schlussfolgerungen daraus musst Du selbst ziehen.

Ich hoffe, dass ich Dir etwas helfen konnte. Alle Angaben ohne Gewähr.

ONDIT

P.S.: Bleib bei Deiner jetzigen Einstellung zu Drogen. Die können nicht, außer Ärger.
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