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dasonly
Anmeldungsdatum: 12.09.2019 Beiträge: 10
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Verfasst am: Di Okt 01, 2019 1:29 pm Titel: [delete] |
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Zuletzt bearbeitet von dasonly am Sa Feb 01, 2020 10:22 pm, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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c42 Fluglotsen-Azubi
Anmeldungsdatum: 19.04.2019 Beiträge: 44
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Verfasst am: Di Okt 01, 2019 3:55 pm Titel: |
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Moment mal, ich fürchte um dir zu helfen brauchen wir mehr Informationen. Besitzt du die deutsche Staatsbürgerschaft? Besitzt du eine doppelte Staatsbürgerschaft?
Du sagtest, dass du in Deutschland geboren und aufgewachsen bist. Meines Wissens nach macht dich das zu einem deutschen Staatsbürger (Paragraph 4 StAG).
Wenn du keine andere, als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du keine Bescheinigung einreichen.
Ich persönlich besitze zwei Staatsbürgerschaften. Jedoch wurde ich von der DFS nie dazu aufgefordert, solch eine Bescheinigung einzureichen.
Also: Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt (was eigentlich durch deine Geburt hier gegeben sein sollte), solltest du dir keine Sorgen um eine Konsulatsbescheinigung machen müssen. _________________ Ausbildungsbeginn am 29.10.2019 (FVK 301, Tower) |
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dasonly
Anmeldungsdatum: 12.09.2019 Beiträge: 10
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Verfasst am: Di Okt 01, 2019 8:05 pm Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von dasonly am Sa Feb 01, 2020 10:22 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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c42 Fluglotsen-Azubi
Anmeldungsdatum: 19.04.2019 Beiträge: 44
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Verfasst am: Di Okt 01, 2019 8:32 pm Titel: |
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Das ist seltsam, bei mir wurde das nie abgefragt. In dem Fall würde ich dir empfehlen, beim Bewerbermanagement anzurufen und deine Situation genau zu schildern. Ich denke, dass sie vielleicht Erfahrung mit solchen Fällen haben könnten. _________________ Ausbildungsbeginn am 29.10.2019 (FVK 301, Tower) |
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c42 Fluglotsen-Azubi
Anmeldungsdatum: 19.04.2019 Beiträge: 44
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Verfasst am: Di Okt 01, 2019 8:34 pm Titel: |
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Ein kleiner Nachtrag: Viele Länder haben die Wehrpflicht abgeschafft. Vielleicht ist das in dem Herkunftsland deiner Eltern auch so. Wenn die Wehrpflicht nicht besteht, könnte sich das Bewerbermanagement auch zufrieden geben, wenn du auf den jeweiligen Paragraphen im Landesgesetz verweist. _________________ Ausbildungsbeginn am 29.10.2019 (FVK 301, Tower) |
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KTT
Anmeldungsdatum: 26.09.2019 Beiträge: 1 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Mi Okt 02, 2019 8:24 pm Titel: |
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Ich hab auch so ein ähnliches Problem. Bin in Deutschland geboren und aufgewachsen ,habe aber nur die vietnamesische Staatsangehörigkeit. Jetzt soll ich halt eine Wehrdienstbefreiung nachreichen und hab keine Ahnung wie ich die jetzt bekomme.
Gibt es eigentlich keine Möglichkeit am Auswahlverfahren teilzunehmen und sowas dannach nachzureichen?, wäre halt echt schade jetzt so großen Aufwand zu betreiben nur um dann im Auswahlverfahren zu scheitern . |
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Ibi Fluglotse/in
Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 128
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Verfasst am: Fr Okt 04, 2019 10:50 am Titel: |
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[quote="KTT"]wäre halt echt schade jetzt so großen Aufwand zu betreiben nur um dann im Auswahlverfahren zu scheitern .[/quote]
Betrachte es doch mal umgekehrt: Die DFS bezahlt dir Hotel & Anreise sowie das mehrtägige Verfahren beim DLR und dann stellt sich heraus, dass du doch noch eingezogen werden kannst? Für die DFS wäre das dann ein vierstelliger Betrag für nichts - ziemlich viel rausgeschmissenes Geld, oder? |
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