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Absage nach biographischem Fragebogen
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Yolti



Anmeldungsdatum: 07.10.2019
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo Okt 07, 2019 4:39 pm    Titel: Absage nach biographischem Fragebogen Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

vielleicht wisst ihr eine Antwort. Ich habe vor 2 Wochen meinen Bewerbungsprozess bei der DFS angefangen und habe dann letzte Woche den Biografiebogen ausgefüllt.

Ich weiß nicht, was ich falsch gemacht haben könnte, weil "Leider hat das ergebnis der Auswertung ergeben, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigen können" als Antwort kam.
U.a bilinguales Abitur 1,9 2017, danach Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger begonnen mit Ende 01.10.2020. Mehr als 3 Traumjobs nach dem 14. Geburtstag...
Ich versteh einfach nicht, was ich so falsch gemacht haben kann, um schon beim Biografiebogen abgelehnt zu werden. confused
Vielleicht könnt ihr mir ja einen Hinweis geben, worauf geachtet wird.

Vielen Dank im Voraus thumbs up
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Tänzerin
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2009
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Di Nov 12, 2019 10:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird dir so genau niemand sagen können. Die DFS sucht nach gewissen Bewerberprofilen, wenn ein Bewerber nicht in dieses Profil passt, wird er nicht berücksichtigt. Mach dir nicht zu viele Gedanken und geh weiter deinen Weg 😊
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Ibims123



Anmeldungsdatum: 17.11.2019
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Di Nov 19, 2019 5:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht sicher ob Absagen aufgrund eines biografischen Fragebogens rechtens sind. Bei nicht bestandenem Einstellungstest gibt es auf rechtlichem Weg keine Chance, bei einem biografischen Fragebogen sieht es dagegen anders aus. Natürlich ist es mit Geld und Zeit verbunden und allgemein sicher nicht die beste Idee seinen potentiellen Arbeitgeber zu verklagen aber ich schließe jedenfalls nicht aus, dass es etwas bringen könnte.

lg
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chrisonabike



Anmeldungsdatum: 29.07.2009
Beiträge: 264

BeitragVerfasst am: So Nov 24, 2019 10:33 am    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst du mal erklären warum das nicht rechtens sein soll?
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Ibims123



Anmeldungsdatum: 17.11.2019
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: So Nov 24, 2019 2:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Weil es diskriminierend ist. Das fängt schon beim Alter an.
"Un­ge­recht­fer­tig­te Be­nach­tei­li­gun­gen im Be­rufs­le­ben we­gen des Al­ters, des Ge­schlechts oder ähn­li­cher per­sön­li­cher Merk­ma­le sind durch das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ver­bo­ten (§ 7 Abs.1 in Verb. mit § 1 AGG). "
Ja, die Ausbildung ist sehr teuer und es macht keinen Sinn jemand kurz vor der relativ frühen Rente einzustellen. In vielen anderen Ländern darf auch erst gar kein Höchstalter angegeben werden, bei der englischen Flugsicherung NATS gibt es meiner Meinung nach keins und es gibt dort auch Leute die das Auswahlverfahren mit über 30 positiv durchlaufen haben. Der Biografische Fragebogen basiert des Weiteren auf keinen wissenschaftlichen Grundlagen. Bei mir ist es schon etwas länger her, möglicherweise sieht er jetzt ganz anders aus. Früher gab es z.B. ein paar Fragen wie z.B. ob man durch die Führerscheinprüfung gefallen ist. Das kann dem besten Lotsen passieren, außerdem werden die Bewerber die lügen belohnt, niemand prüft das nach. Dann z.B. ob man sich lieber hübsch oder eher salopp kleidet. Es gibt Lotsen, die kleiden sich eher seriös mit Hemd usw. und es gibt welche die sehen aus, als kämen sie gerade vom Wacken. Dann gab es eine Frage was man lieber wäre, ein Dirigent, Solist, Orchestermusiker. Da könnte alles die richtige Antwort sein. Der eine klingt mehr nach Teamplayer, der Solist ist selbstbewusster und darf sich keine Fehler erlauben, da sie sofort auffallen und Fluglotsen kann man auch Dirigenten der Lüfte nennen. Es würde irgendwie alles passen. Der 16 Persönlichkeit-Faktoren-Test mit den ich glaube rund 200 Fragen im Auswahlverfahren ist wissenschaftlich. Eine solide Einschätzung des Kandidaten in Kombination mit den Ergebnissen der HU ist möglich und liefert eine sehr gute Prognose über die Eignung des Kandidaten für den Beruf. Für die wenigen Fragen des Fragebogens gibt es dagegen keine wissenschaftliche Grundlage. Eine "falsche" Antwort wird auch nicht gleich zum Ausscheiden des Kandidaten führen, da muss schon einiges "falsch" angekreuzt werden, da nur die wenigsten an dieser Hürde scheitern. Dennoch könnte ich mir jedenfalls vorstellen, dass sowas nicht rechtens ist. Der Arbeitgeber kann in Deutschland auch nicht vollkommen frei entscheiden mit wem er arbeitet. Würde er sagen, keine Frauen, die könnten schwanger werden, macht nur Umstände, bekäme er natürlich eine Menge Ärger. Also vllt. gibt es ja jemanden mit etwas Engagement, Geduld und Geld, der es einfach mal versucht. Sollte er es dann doch bis ins Interview schaffen, wird er jedenfalls nicht aufgrund mangelnder Motivation scheitern. Ich würde ihn einstellen, wenn sonst alles passt.
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chrisonabike



Anmeldungsdatum: 29.07.2009
Beiträge: 264

BeitragVerfasst am: Di Dez 03, 2019 4:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für deine Antwort.

Deine Argumentation bzgl. der Altersbegrenzung kann ich teilweise nachvollziehen. Hier handelt es sich um eine Diskriminierung, die jedoch laut AGG in besonderen Fällen erlaubt sein kann.

Im all­ge­mei­nen ist da­nach ei­ne al­ters­be­ding­te Be­nach­tei­li­gung er­laubt, wenn sie „ob­jek­tiv und an­ge­mes­sen durch ein le­gi­ti­mes Ziel ge­recht­fer­tigt ist“ (§ 10 Satz 1 AGG). Außer­dem müssen die Mit­tel zur Er­rei­chung die­ses Ziels „an­ge­mes­sen und er­for­der­lich“ sein (§ 10 Satz 2 AGG).

Recht­lich er­laubt ist nach § 10 Satz 3 AGG zum Beispiel:

[...] die Fest­set­zung ei­nes Höchst­al­ters für die Ein­stel­lung auf Grund der spe­zi­fi­schen Aus­bil­dungs­an­for­de­run­gen ei­nes be­stimm­ten Ar­beits­plat­zes oder auf Grund der Not­wen­dig­keit ei­ner an­ge­mes­se­nen Beschäfti­gungs­zeit vor dem Ein­tritt in den Ru­he­stand,

[..] die Fest­set­zung von Al­ters­gren­zen bei den be­trieb­li­chen Sys­te­men der so­zia­len Si­cher­heit als Vor­aus­set­zung für die Mit­glied­schaft oder den Be­zug von Al­ters­ren­te oder von Leis­tun­gen bei In­va­li­dität ein­sch­ließlich der Fest­set­zung un­ter­schied­li­cher Al­ters­gren­zen im Rah­men die­ser Sys­te­me für be­stimm­te Beschäftig­te oder Grup­pen von Beschäftig­ten und die Ver­wen­dung von Al­ters­kri­te­ri­en im Rah­men die­ser Sys­te­me für ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Be­rech­nun­gen.

Beides trifft auf die DFS zu. Sie ist ja auch nicht das einzige Unternehmen, welches ein Höchstalter für Auszubildende vorsieht. Siehe z.B. Polizei oder Piloten etc..

Ob die Grenze wirklich 24 Jahre sein müssen ist sicherlich eine andere Frage. Laut DFS sinkt die Wahrscheinlichkeit die Ausbildung positiv zu beenden ab 25 Jahren rapide.


Abgesehen davon erkenne ich keine Diskriminierung. Es wird kein Bewerber aufgrund seiner Herkunft, Geschlechts, Rasse oder Religion abgelehnt. Jeder geeignete Bewerber bekommt die Möglichkeit am Auswahlverfahren teilzunehmen.
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