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Bewerbung trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
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Lango12345



Anmeldungsdatum: 15.11.2020
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: So Nov 15, 2020 8:46 am    Titel: Bewerbung trotz laufendem Ermittlungsverfahren? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Community,

vor ein paar Wochen habe ich leider einen sehr großen Fehler begangen, und habe nun ein Ermittlungsverfahren gegen mich laufen, dass nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden wird.

Ebenso habe ich mich auch bereits für eine Ausbildung zum Fluglotsen beworben, jedoch weiß ich bereits durch Recherche, dass während der zweiten Hauptuntersuchung des Auswahlverfahrens gefragt wird, ob man vorbestraft ist bzw ein laufendes Ermittlungsverfahren hat.

Da letzteres bei mir zu treffen würde, wollte ich nachfragen, ob es sich überhaupt lohnen würde, sich dieses Jahr als Fluglotse zu bewerben?

Ich denke mit einem eingestellten Ermittlungsverfahren wäre das Ganze nicht wirklich das Problem. Doch kennt sich vielleicht jemand damit aus, wie lange es überhaupt dauert, bis ein Ermittlungsverfahren ungefähr eingestellt wird?

Bzw wie lange es bis zur Hauptuntersuchung in Hamburg dauern würde?

Vielleicht wäre mein Ermittlungsverfahren bis dahin eingestellt?

Könnte ich mich, falls ich die Bewerbung jetzt noch zurückziehen sollte, nächstes Jahr noch einmal bewerben?

Danke im Voraus!
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chrisonabike



Anmeldungsdatum: 29.07.2009
Beiträge: 264

BeitragVerfasst am: Mo Nov 16, 2020 11:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bist du dir sicher, dass das Verfahren eingestellt wird? Dein erster Satz hört sich ja anders an. Solltest du vorbestraft sein, hast du keine Chance genommen zu werden.
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Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Di Nov 17, 2020 1:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die offizielle Antwort der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu diesem Thema ist, dass sie empfehlen, in einem solchen Fall mit dem Bewerbermanagement (lotsenausbildung@dfs.de) aufzunehmen, um sowohl dir, als auch der DFS Sicherheit im weiteren Bewerbungsverfahren zu geben. Es führt also NICHT zwangsläufig zum Ausschluss! Dort kannst du im Gespräch klären, ob es sinnvoll ist, das Bewerbungsverfahren einfach kurz zu pausieren, und anschließend wieder aufzunehmen.

In jedem Fall solltest du es auch offen ansprechen, wenn es im Interview im Rahmen der Hauptuntersuchung zur Sprache kommt.
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