LoginBenutzernamePasswort
Bei jedem Besuch automatisch einloggen    
Registrieren
Registrieren
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen
Fluglotsen-Chat  
...::: FLUGLOTSE.com :::... :: Das Forum für Fluglotsen :: Foren-Übersicht » Medizinische Angelegenheiten

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Berufsunfähigkeitsversicherung für lotsen Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
RobertK



Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 95
Wohnort: Neufahrn

BeitragVerfasst am: Di Nov 07, 2006 12:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Balu hat folgendes geschrieben:
Sie bekommt das volle Gehalt, weil sie weiterhin im Büro arbeiten kann. Was aber wäre, wenn sie z.B. den ganzen Tag mit zitternden Händen zuhause sitzen würde, komplett arbeitsunfähig? Dann würde die BU sagen: Geht uns nichts an, ist psychisch bedingt

Das glaube ich eher nicht?

Die Loss-of-License Angelegenheit (mitsamt Ausschluß psychischer Ursachen) liest sich für mich eher nach einer Zusatzangelegenheit zur normalen Berufsunfähigkeitsabsicherung - und bei letzterer kommt es eigentlich nur auf die Prozentzahl der BU an.
Die man erreichen dürfte, wenn man nur noch "mit zitternden Händen zu Hause" sitzt.

Oder sehe ich das falsch? Die Frage richtet sich insbesondere an diejenigen, die bei Lizenzverlust.de abgeschlossen haben.

mfg,

Robert
_________________
"You land a million planes safely, then you have one little mid-air and you never hear the end of it ... "
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Balu



Anmeldungsdatum: 14.08.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Di Nov 07, 2006 1:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip ja, aber das bedeutet für jeden der eine LoL hat, dass er zusätzlich eine normale BU braucht, wenn er auch die Psycho-Sachen abdecken will.

Am Beispiel der Frankfurter Towerlotsin ist das ja gut zu sehen. Sie könnte genau so gut zu Hause sitzen mit zitternden Händen, und nicht im Büro bei der DFS. Dann wäre sie die Dumme, jahrelang in die LoL eingezahlt und dann nichts zurück bekommen.

Da bist du besser dran, wenn du eine BU abschließt, die sich auf den Beruf Fluglotse, und nicht auf den Grad der Berufsunfähigkeit bezieht. Ob es die heute noch gibt weiß ich aber nicht, bei mir ging das noch. Der Unterschied zwischen Fluglotse und anderen Berufen ist halt, dass es bei uns digital ist. Tauglich oder nichttauglich, bzw. 100% oder 0%.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RobertK



Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 95
Wohnort: Neufahrn

BeitragVerfasst am: Di Nov 07, 2006 1:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Balu hat folgendes geschrieben:
Im Prinzip ja, aber das bedeutet für jeden der eine LoL hat, dass er zusätzlich eine normale BU braucht, wenn er auch die Psycho-Sachen abdecken will.

Äh, eben genau nicht?
Nochmal, wie ich diese Bedingungen verstehe:
der Vertrag beinhaltet eine Risiko-Lebensversicherung (oder Kapital-LV, oder Rentenversicherung) + eine normale BU (die also auch Psycho-Sachen abdeckt, wenn damit der notwendige BU-Grad erreicht wird) + die Erweiterung um den LoL-Passus.

mfg,

Robert
_________________
"You land a million planes safely, then you have one little mid-air and you never hear the end of it ... "
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kiwi



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1
Wohnort: Maastricht

BeitragVerfasst am: Sa Nov 11, 2006 2:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo erstmal.

Bin Lotse bei Eurocontrol in Maastricht. Mir wurde von einem Versicherungsmakler die AachenMünchner und die Signal Iduna empfohlen. Hat jemand von euch eine Ahnung, ob die gut sind? Ich glaube die AXA kann ich nicht abschließen, da ich nicht in Deutschland beschäftigt bin. Muss ich nochmal checken.

Danke schonmal! froehlich001
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nelli



Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Mi Jan 10, 2007 9:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Unter "Bedingungen" bei lizenzverlust.de steht folgender Absatz:

"2. Ausgeschlossen von der Leistung ist:
(...)
2.2 Die Untauglichkeit für die Tätigkeit als Fluglotse, verursacht durch Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art, es sei denn, daß diese durch einen Unfall oder durch ein während der Versicherungsdauer entstandenes organisches Leiden hervorgerufen wurde."

Müsste diese Formulierung nicht im Fall der erwähnten Frankfurter Lotsin greifen? Schließlich wurde ihre "Gesundheitsstörung psychischer Art" durch einen Unfall hervorgerufen, oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martti
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 268
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Do Jan 11, 2007 1:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass bezieht sich eher auf Unfall im Sinne von "selber einen Unfall haben". Sprich, Autounfall und danach den psychischen Schaden. Ist aber reine Vermutung...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
richiek



Anmeldungsdatum: 09.03.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Fr Aug 29, 2008 11:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

man man man .. ich hab jetzt bei der vierten namhaften versicherung angefragt (uA auch die genannten lizenzverlust und axa) und niemand will mehr fluglotsen versichern.. kennt noch jemand eine versicherung, die aktuell versichert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Trigger12



Anmeldungsdatum: 18.03.2011
Beiträge: 453

BeitragVerfasst am: Mo März 21, 2011 12:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Statt einen neuen Thread aufzumachen, hole ich mal diesen hier hoch:

Auf der DFS-Seite ist von einer Berufsunfähigleitsversicherung die Rede.
Zitat:
Darüber hinaus schützt eine von der DFS unterstützte Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was umfasst diese denn? Psychische Probleme durch den Stress dürften wohl eine der häufigeren Ursachen sein - deckt die genannte Versicherung das ab?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LeNoRe
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 21.11.2007
Beiträge: 806
Wohnort: Langen

BeitragVerfasst am: Mo März 21, 2011 12:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die wenigstens kriegen psychische Probleme, sondern eher physische. Sprich körperliche Erkrankungen sind der Grund für das Ausscheiden aus der Flugverkehrskontrolle.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2011 4:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hiho,

ich kümmere mich zur Zeit auch um eine gute BU-Versicherung. Habe von "meiner" Maklerin ein Angebot von der "Swiss Life" vorgelegt bekommen, die einen nur einmal in eine Risikogruppe einstuft (bei Vertragsschluss), auch wenn man danach den Beruf wechselt und eigentlich höher eingestüft würde. Momentan wäre ich als Student noch in Gruppe 1, Lotsen werden in 4 eingestuft, deswegen muss ich mich noch fix entscheiden zwinker Wie bei den meisten BUV leistet die Versicherung ab 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.

Meine große Frage: Ab wann ist man denn als Lotse 50 % berufsunfähig? Also ich frage deswegen, weil ich es mir nicht vorstellen kann, dass man z.b. mit einem nur ein "bisschen" schlechten Gehör zwar noch weiter arbeiten darf, aber trotzdem teilweise berufsunfähig ist. Erscheint mir momentan nicht so ganz logisch. Ich denke irgendwie, ganz oder gar nicht, oder?

Kann hier jemand von Erfahrungswerten berichten (natürlich anonymisiert), wann man als Lotse zu mindestens 50 % berufsunfähig ist? Außerdem würde mich interessieren, wie es Usus ist, was eine "vergleichbare Tätigkeit" ist. Zählt ein Job in der Verwaltung etc. bei Unfähigkeit dazu?
_________________
FVK 207
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Daemia
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 1387

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2011 11:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist als Lotse 100% tauglich oder gar nicht. Dazwischen gibt es nichts. !
Interessant ist aber die sog. "abstrakte Verweisung", denn du kannst, auch wenn du als Fluglotse nicht mehr tauglich bist, ja durchaus für andere Jobs noch berufsfähig sein (zu X Prozent).
Und das ist der Punkt, an dem du beim Abschluss der Versicherung aufpassen musst, bzgl. vergleichbare Tätigkeit - das kann nämlich alles mögliche sein.

Konkrete Verweisung = es gibt ein konkretes Jobangebot, z.B. Papierkörbe ausleeren, du MUSST es annehmen, die BU-Versicherung zahlt NICHT, wenn du den Job ablehnst, zahlt aber grundsätzlich NICHT die Differenz zwischen altem und neuem Job.
Abstrakte Verweisung = es gibt KEIN konkretes Jobangebot, du KÖNNTEST aber theoretisch mit deiner x-prozentigen Untauglichkeit noch Papierkörbe ausleeren - die BU-Versicherung zahlt NICHTS.

Ich würde dir von einer solchen BU-Versicherung abraten.

In meiner BU-Versicherung bei der AXA ist der Beruf "Fluglotse" versichert - ohne abstrakte und konkrete Verweisung. Sprich, wenn ich als Lotse untauglich werde und ab sofort bei der DFS die Papierkörbe leere, zahlt mir meine Versicherung die Differenz bis zu einer festgelegten Höhe.
Die Höhe wird vertraglich individuell festgelegt.

(Beispiel - ist die festgelegte Höhe 3000 Euro, die Differenz zwischen Fluglotsengehalt und Papierkorb-Ausleerer-Gehalt 2500 Euro, zahlt mir die AXA 2500 Euro. Beträgt die Differenz 3500 Euro, bekomme ich 3000 Euro.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Sa Apr 23, 2011 8:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, darauf habe ich auch besonderen Wert gelegt. In den Versicherungsbedingungen heißt es wie folgt:
Zitat:
1.2.1 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person [...] außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.
1.2.2 Die Verweisung auf eine andere Tätigkeit erfolgt nicht, es sei denn, die versicherte Person übt eine berufliche Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn diese Tätigkeit aufgrund der Gesundheitsverhältnisse zumutbar ist und im Hinblick auf die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstellung der bisherigen beruflichen Tätigkeit entspricht.
[...] Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommensreduzierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalls auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im Vergleich zum Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, begrenzt.


So, wie ich es interpretiere, findet also keine Verweisung statt und ich erhalte die "Einkommenslücke". Aber muss das am besten nochmals mit der Maklerin abklären, wobei ich sie eigentlich schon mehrfach genau danach gefragt hatte und sie es mir eigentlich auch immer zugesichert hat. Aber doppelt hält besser zwinker

Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für die schnelle Antwort! froehlich001
_________________
FVK 207
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tänzerin
Fluglotse/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2009
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Sa Apr 23, 2011 10:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es gut, dass du dich schon so früh informierst, aber willst du die Versicherung wirklich jetzt schon abschließen? Ich denke, dass es vollkommen ausreicht, sie abzuschließen, wenn du mit der Ausbildung komplett fertig bist. Immerhin verdienst du als Azubi auch nur deine 821€ Brutto, davon kannst du dir nicht ALLZU viel zusätzlich leisten.

Ich denke es kann nicht schaden, dir mit der Entscheidung noch ein paar Jährchen Zeit zu lassen. Aber weiterhin viel Glück bei dir Suche!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fox



Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 217
Wohnort: Erding

BeitragVerfasst am: Sa Apr 23, 2011 10:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tänzerin hat folgendes geschrieben:
Ich finde es gut, dass du dich schon so früh informierst, aber willst du die Versicherung wirklich jetzt schon abschließen? Ich denke, dass es vollkommen ausreicht, sie abzuschließen, wenn du mit der Ausbildung komplett fertig bist. Immerhin verdienst du als Azubi auch nur deine 821€ Brutto, davon kannst du dir nicht ALLZU viel zusätzlich leisten.

Ich denke es kann nicht schaden, dir mit der Entscheidung noch ein paar Jährchen Zeit zu lassen. Aber weiterhin viel Glück bei dir Suche!
mal davon abgesehen dass der Ausbildungsvertrag (leider) nicht heißt dass man schlussendlich tatsächlich Lotse wird!
_________________
turn left turn right - identified
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maddef



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Sa Apr 23, 2011 11:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Einerseits das, andererseits ist das ja eine allgemeine BUV, d.h. es ist egal welchen Job ich später mal tatsächlich ausüben werde. Und so niedrig wie im Moment, werde ich die Prämie nicht mehr bekommen. Sicher ist sicher froehlich001
_________________
FVK 207
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    ...::: FLUGLOTSE.com :::... :: Das Forum für Fluglotsen :: Foren-Übersicht » Medizinische Angelegenheiten Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
iCGstation v1.0 Template By Ray © 2003, 2004 iOptional